Oberlandesgericht Frankfurt am Main bestätigt Verurteilung der Nassauischen Sparkasse wegen Naspa CreativInvest 6
Die Angaben im Flyer sind jedoch - so das Oberlandesgericht in seinem Beschluss vom 30.06.2010 - schlicht falsch. Die Nassauische Sparkasse hatte in ihrem Flyer eine Verzinsung von 8 % p.a., auch rückwirkend, als das Besondere dieses Wertpapiers zugesichert.
"Liegt der ML Europe 1 Index im Folgejahr über dem DAX-Index, wird der Kupon von jeweils 8 % auch rückwirkend für die vergangenen Jahre gezahlt oder gegebenenfalls die höhere Out-Performance im aktuellen Jahr."
Diese rückwirkende Verzinsung entsprach jedoch nicht den zugrundeliegenden "maßgeblichen, endgültigen Bedingungen" der Emittentin des Zertifikates noch der offiziellen Kurzbeschreibung der "final terms & conditions", wie sich aus dem Beschluss des Oberlandesgerichtes Frankfurt am Main (23 U 331/09) ergibt. Die Beratung der Nassauischen Sparkasse mit der rückwirkenden Verzinsung war somit fehlerhaft. Da die Angabe im Flyer falsch war, ging das OLG Frankfurt am Main von einem Prospekt- und Beratungsfehler aus, der zum vollen Schadensersatz des Klägers im Hinblick auf das von ihm investierte Kapital führte. Das Oberlandesgericht hat daher die Berufung der Nassauischen Sparkasse gegen das zugrunde liegende Urteil des Landgerichts Wiesbaden in vollem Umfang zurückgewiesen.
Sollten Sie vermuten, schlecht oder gar falsch beraten worden zu sein, stehen wir Ihnen für eine erste Einschätzung Ihrer Ansprüche und Erfolgsaussichten für die Geltendmachung von Schadenersatz zur Verfügung. Außerdem sagen wir Ihnen, welche Kosten bei einer außergerichtlichen oder gerichtlichen Auseinandersetzung auf Sie zukommen. Für Rechtsschutzversicherte übernehmen wir die Deckungsanfrage.
Klaus Hünlein, Rechtsanwalt
Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht
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Autor: Rechtsanwalt Klaus Hünlein Datum: 30.03.2011, 14:40
selbstverständlich können Sie auch jetzt noch die erlittenen Verluste im Wege des Schadensersatzes geltend machen. Wir vertreten zwischenzeitlich zahlreiche Betroffene, die uns ebenfalls erst nach Auslaufen des Zertifikats und Auszahlung mandatiert haben.
Alles Weitere können wir gern zunächst telefonisch klären.
Klaus Hünlein
Rechtsanwalt
Autor: Manfred Schädler Datum: 10.03.2011, 15:12
mit freundlichen grüßen
m. schädler
Autor: Rechtsanwalt Klaus Hünlein Datum: 18.02.2011, 10:26
die Ablehnungsschreiben der Naspa sind hier zu Hauf bekannt. Was die Naspa schreibt ist jedoch schlicht falsch, und zwar sowohl hinsichtlich der Verjährung wie auch wegen des Flyers. Im Gegenteil hat das OLG Frankfurt am Main in 2 Verhandlungen am 16.02.2011 nachdrücklich bestätigt, dass die Angaben im Flyer falsch sind. Insoweit existieren auch keineswegs entgegenstehende Urteile.
Mit freundlichen Grüßen
Klaus Hünlein
Autor: Reinhardt Datum: 14.02.2011, 12:15
ich bin leider auch durch diese Anlage geschädigt worden. Auf das Risiko eingesetztes Kapital zu verlieren wurde nicht hingewiesen. Ich habe bei der Rechtsabteilung der Nass. Sparkasse Wiesbaden reklamiert. Sie teilten mir mit, das ein Einspruch bei dieser Anlage spätestens nach 3 Jahren erfolgen muß. Ausserdem ist IHR Bericht mit dem Flyer bereits durch andere Gerichte widerlegt worden.
Grüße
Eduard Reinhardt




