LogisFonds I AG erneut zum Schadensersatz verurteilt

LogisFonds I AG erneut zum Schadensersatz verurteilt
06.11.2015210 Mal gelesen
OLG Hamburg spricht Anleger über 40.000,- EUR Schadensersatz zu

Nachdem die LogisFonds I AG (vormals Garbe Logimac AG) aktuell mit Urteilen des Hanseatischen Oberlandesgerichts vom 05.06.2015 und des Landgerichts Hamburg vom 14.08.2015 und vom 25.09.2015 zur Zahlung von Schadensersatz verurteilt wurde, verkündete das OLG Hamburg am 30.10.2015 abermals ein positives Urteil für einen von der Kanzlei Dr. Greger & Collegen vertretenen Anleger und sprach diesem über 40.000,- EUR Schadensersatz zu.

Dies ist ein weiteres erfreuliches Zeichen für die Anleger. Die vielzähligen von der Kanzlei Dr. Greger & Collegen erstrittenen Urteile gegen die LogisFonds I AG zeigen, dass Anleger vorliegend gute Chancen haben, ihr investiertes Kapital zurückzuerlangen. Allerdings bedarf auch hier jeder Einzelfall einer gesonderten Überprüfung. Insbesondere die taggenaue 10-jährige Verjährungsfrist der Ansprüche droht vorliegend bei vielen Anlegern abzulaufen. Deshalb ist schnelles Handeln gefragt. Denn zur Hemmung der Verjährung bedarf es rechtlicher Maßnahmen. Die Kanzlei Dr. Greger & Collegen empfiehlt hierfür die Klageeinreichung gegen die verantwortlichen Anspruchsgegner.

Die Kanzlei Dr. Greger & Collegen vertritt bereits zahlreiche geschädigte LogisFonds I Anleger. "Unsere bisherigen Erfahrungen haben gezeigt, dass den Anlegern die Investition in diesen Fonds in den überwiegenden Fällen ohne eine korrekte Aufklärung über die Risiken und Vertriebskosten empfohlen wurde", so Rechtsanwalt und Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht Dr. Stephan Greger. Sollten auch Sie eine Überprüfung von Schadensersatzansprüchen in Erwägung ziehen, empfiehlt die Kanzlei Dr. Greger & Collegen eine Überprüfung durch eine auf das Kapitalanlagerecht spezialisierte Rechtsanwaltskanzlei.