LG Wuppertal: Kostenerstattung bei Abmahnung nur im Umfang der Berechtigung der Abmahnung

LG Wuppertal: Kostenerstattung bei Abmahnung nur im Umfang der Berechtigung der Abmahnung
29.01.2015336 Mal gelesen
Das LG Wuppertal hat mit Urteil vom 31. Oktober 2014, Az. 12 O 25/14, entschieden, dass eine Abmahnung, die nur teilweise berechtigt ist, auch nur eine teilweise Kostenerstattung nach sich zieht.

In dem konkreten Fall hatte ein Umwelt- und Verbraucherschutzverband gegen eine Autohändlerin u.a. einen wettbewerbsrechtlichen Unterlassungsanspruch sowie eine Abmahnpauschale in Höhe von 245,00 Euro geltend gemacht. Dabei war allerdings ein weitergehender Unterlassungsanspruch geltend gemacht worden, als er dem Verband tatsächlich zustand. Dies fand im Urteil auch hinsichtlich des Anspruchs auf Erstattung der angefallenen Kosten Berücksichtigung:

"Der Anspruch auf Erstattung der Abmahnkosten ergibt sich aus § 12 Abs. 1 S. 2 UWG. Hierbei ist allerdings zu berücksichtigen, dass die Abmahnung weiter ging als das hier ausgesprochene Verbot, weshalb die Beklagte nur 2/3 der insoweit geltend gemachten Kosten von 245,00 Euro, die an sich nicht zu beanstanden sind, zu erstatten hat."

In welchen Rechtsbereichen ich Sie berate:

Die Tätigkeitsschwerpunkte meiner Beratung liegen in folgenden Rechtsgebieten:

  • Internetrecht (u.a. allgemeines Internetrecht, Datenschutzrecht, eBay & Recht, Verbraucherschutz, Fernabsatzverträge und Widerrufsrecht, AGB-Prüfung und Erstellung für Online-Shops, Pflichten von Website-Betreibern, Haftung für Web-Inhalte, Links usw.
  • Urheberrecht, insbesondere Musikrecht und Fotorecht
  • Wettbewerbsrecht und gewerblicher Rechtsschutz

Insbesondere bei Rechtsstreitigkeiten wegen Abmahnungen aus dem Urheberrecht (u.a. Filesharing, Fotorecht) sowie Wettbewerbsrecht verfüge ich über mehrjährige Erfahrung aus mehreren tausend Verfahren und werde u.a. bei verschiedenen Vereinen, Interessengemeinschaften und Institutionen als empfohlener Anwalt zur Verteidigung gegen Abmahnungen wegen Urheberrechtsverletzungen geführt.

Erfahrungsberichte meiner Mandanten finden Sie unter

  • http://www.anwalt.de/matthias-lederer/bewertungen.php

Wie Sie mich erreichen können:

Ich berate bundesweit Mandanten zu allen denkbaren Rechtsfragen aus meinen Tätigkeitsschwerpunkten. Je nach Bedarf stehe ich sowohl für eine telefonische als auch persönliche Beratung gern zur Verfügung. Auch eine unkomplizierte Abwicklung mittels E-Mail ist möglich.

Gerne werde ich auch Ihnen in Ihrem konkreten Fall anwaltliche Hilfe leisten. Natürlich werden Sie von mir vor Übernahme der Angelegenheit über die voraussichtlich anfallenden Kosten informiert. Je nach Umfang der Tätigkeit rechne ich entweder nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) oder vereinbare mit Ihnen ein faires Pauschal- oder Stundenhonorar.

 

Kontakt:

Rechtsanwalt Matthias Lederer

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