KTG Agrar SE: Düstere Aussichten für die Anleger im Insolvenzverfahren

KTG Agrar SE: Düstere Aussichten für die Anleger im Insolvenzverfahren
02.09.2016543 Mal gelesen
Das reguläre Insolvenzverfahren über die KTG Agrar SE wurde am 1. September eröffnet. Für die Anleger wird es im Insolvenzverfahren allerdings nicht viel zu holen geben.

GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater, Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Frankfurt, Hamburg, München und Stuttgart führen aus: Wie erwartet, wurde das reguläre Insolvenzverfahren über die KTG Agrar SE am 1. September am Amtsgericht Hamburg eröffnet, teilt das Unternehmen mit. Das Insolvenzverfahren wird in Eigenverwaltung durchgeführt. Die Anleger der beiden Mittelstandsanleihen dürfen im Insolvenzverfahren allerdings so gut wie leer ausgehen.

Nach eigenen Angaben ist die zahlungsunfähige KTG Agrar SE mit rund 394 Millionen Euro überschuldet. Nach den Ermittlungen des vorläufigen Sachwalters liege der Abschreibungsbedarf bei Beteiligungen und Forderungen bei rund 391 Millionen Euro. Daher sei absehbar, dass die Insolvenzquote für die Gläubiger äußerst gering ausfallen werde, teilte die KTG Agrar mit. Eine ungefähre Höhe sei allerdings noch nicht prognostizierbar.

Für die Anleger der beiden Mittelstandsanleihen Biowertpapier II und Biowertpapier III steht damit allerdings fest, dass ihr Geld so gut wie verloren sein dürfte. Über die Anleihen haben sie 342 Millionen Euro in das Agrarunternehmen investiert. Im Insolvenzverfahren wird es wohl zu einer Zerschlagung der KTG-Gruppe kommen und mögliche Investoren gesucht werden. Erschwerend kommt hinzu, dass die Ernte in diesem Jahr noch schlechter als erwartet ausfallen wird. Wie die Wirtschaftswoche online meldet soll die Staatsanwaltschaft inzwischen Ermittlungen gegen den früheren KTG-Vorstand und weitere Manager eingeleitet haben. Es geht um den Verdacht, dass die Lage des Unternehmens falsch dargestellt und damit gegen das Aktiengesetz verstoßen wurde. 

Trotz der geringen Aussichten auf eine lohnende Insolvenzquote sollten die Anleger nun ihre Forderungen zur Insolvenztabelle beim Insolvenzverwalter anmelden. Parallel dazu können aber auch weitere rechtliche Möglichkeiten geprüft werden, um dem finanziellen Schaden entgegenzutreten. Im Bank- und Kapitalmarktrecht kompetente Rechtsanwälte können prüfen, ob Ansprüche auf Schadensersatz geltend gemacht werden können. Diese können sich z.B. aus einer fehlerhaften Anlageberatung oder Prospektfehlern ergeben. Auch die Ermittlungen der Staatsanwaltschaft können rechtliche Möglichkeiten eröffnen.

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