Kreditbearbeitungsgebühren - Der Zug ist fast abgefahren

Kreditbearbeitungsgebühren - Der Zug ist fast abgefahren
12.12.2014336 Mal gelesen
Jetzt helfen nur noch verjährungshemmende Maßnahmen, ansonsten verfällt der Anspruch auf die Rückerstattung von Kreditbearbeitungsgebühren in vielen Fällen zum Jahresende

"Der Zug ist fast abgefahren" Rechtsanwältin Jacqueline Scheidemann, nimmt nur noch am heutigen Freitag  Aufträge zur Aktivierung verjährungshemmender Maßnahmen an. Das bedeutet für Kreditnehmer, die  nach dem 12. Dezember 2004 und vor dem 31. Dezember 2011 Kreditgebühren gezahlt haben, dass diese nur noch heute über www.kreditbearbeitungsgebuehren.de verjährungshemmende Maßnahmen in Form einer Klage gegen das betreffende Kreditinstitut in Auftrag geben werden können.  

 

Für einen Brief an die Bank ist es jetzt zu spät, da für den genannten Zeitraum die Verjährungsfrist zum 31. Dezember 2014 ausläuft und selbst ein anwaltlicher Brief nicht verjährungshemmend wirkt. Die Banken scheinen keinerlei Interesse zu haben, schneller zu antworten als sie müssen. Sie werden das Problem in den nächsten Tagen bis Neujahr aussitzen und so viel Geld sparen! 

Wer also verjährungshemmende Maßnahmen in Auftrag geben möchte, der sollte  das bis heute 24 Uhr per Mail an info@kreditbearbeitungsgebuehren.de oder über das Kontaktformular auf der Homepage tun. Später eingehende Anfragen können nicht mehr bearbeitet werden.

Weiterhin angeboten wird der Dienst, die betreffende Bank mit einem anwaltlichen Schreiben in Verzug zu setzen. Scheidemann: "Dies werden wir allerdings nur noch für Kreditnehmer anbieten, die nach dem 31. Dezember 2011 Kreditbearbeitungsgebühren an ihre Bank gezahlt haben!" 

Zur Erinnerung: Deutsche Banken haben vom 28. Oktober 2004 bis heute rund 13 Milliarden Euro Kreditbearbeitungsgebühren zu Unrecht bezogen. Entsprechende BGH-Urteile haben dies deutlich klar gestellt. In rund 70 % aller Kreditvergaben sollen nach Recherchen der Verbraucherzentralen unzulässige Kreditbearbeitungsgebühren im Spiel gewesen.

Mehr auf www.kreditbearbeitungsgebuehren.de

Rechtsanwältin Jacqueline Scheidemann hat den Schwerpunkt ihrer anwaltlichen Tätigkeit auf die Rechtsgebiete Arbeitsrecht und Sozialrecht gelegt.

Ihr Anspruch und ihre Motivation sind, auch denjenigen zu ihrem Recht zu verhelfen, die sich ihrer Rechte im Dschungel aus Paragraphen und Vorschriften, besonders im Sozialrecht, vielleicht gar nicht bewusst sind. Passend dazu ist Jacqueline Scheidemann auch Kooperationsanwältin für den Verein "Deutsche Sozialhilfe e.V.".

Zu ihrer Tätigkeit gehört es ebenso, die Interessen und Rechte des Verbrauchers durchzusetzen. Dazu zählt auch die Rückforderung unberechtigt erhobener Kreditbearbeitungsgebühren durch Banken und Sparkassen. Schnell, unkompliziert und ohne großen Aufwand für den Mandanten.