Ist für eine Scheidung ein zweiter Anwalt nötig?

Fachartikel aus dem Bereich Familie, Scheidung, Erben und Vererben - 28.12.2007 - 2.565 mal gelesen, 1 mal kommentiert.

Für den Scheidungsantrag ist grundsätzlich nur ein Anwalt notwendig. Sollte es sich um eine "einfache Scheidung" - ohne Probleme des Sorgerechts, Unterhalt, etc. handeln, ist auch nichts gegen die Beauftragung nur eines Rechtsanwalts einzuwenden. Es ist aber -auch rechtlich vorgeschrieben- einen zweiten Anwalt hinzu zu ziehen, wenn zum Beispiel auf Rechtspositionen verzichtet wird. Zu nennen wären wir hier zum Beispiel der Versorgungsausgleich, oder der Verzicht auf ein Rechtsmittel nach Scheidung (Berufung).

Aus hiesiger Sicht sollte aber in jedem Fall ein zweiter Parteivertreter für den jeweiligen Partner hinzugezogen werden, falls es Schwierigkeiten und Zweifel gibt, zum Beispiel in Vermögensfragen. Was man teilweise vermeintlich sparen kann, führt oft nicht zu einem endgültigem Frieden zwischen den Parteien, wenn sich einer am Ende "über den Tisch gezogen" fühlt. Damit sind zwei Anwälte nicht selten letztlich auch kostenärmer.

Mittlerweile werden Scheidungen auch "online" angeboten. Am Ende müssen auch die Anwälte grundsätzlich  das reguläre Honorar einfordern. "Dumpingpreise" sind idR. nicht erlaubt (RVG), auch wenn einige Angebote im Internet teilweise auf den ersten Blick so klingen mögen.

Fazit: eine Scheidung mit nur einem Anwalt macht Sinn und ist kostenärmer, wenn wirklich die Hauptprobleme beiseite geschafft wurden (zB. Sorgerecht, Unterhalt) und die Parteien sich enstprechend einig sind.

RA Sagsöz, Bonn

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Autor: Rechtsanwalt Eckhard Benkelberg Datum: 04.02.2010, 12:04

Der Anwalt, der beide Eheleute am Schreibtisch sitzen hat, ist mit einem bein bereits im Gefängnis - bestraft wegen Parteiverrats - und mit dem anderen Bein steht er vor dem Berufsgericht, weil die Kammer ihm die Zulassung entzieht. In aller Regel glauben Eheleute allenfalls, keinen Streit zu haben, sich über alles einig zu sein. Typischerweise ist die Frau dankbar, dass der liebenswerte Ehemann ihr die Kinder überlässt und keine Anstrengung unternimmt, ihre Erziehungsfähigkeit zu bestreiten; ausserdem ist sie eine gebildete Frau und weigert sich, sich auf einen "Rosenkrieg" einzulassen (wie ich dieses Wort mitlerweile hasse) und verzichtet auf alles, was "Mann" allemal glücklich macht, und die Scheineinigkeit beflügelt. Gut, dass Anwälte diese Frau nicht ein jahr später wiedersehen, wenn sie sich in einer psychosomatischen Klinik befindet und ihr Erschöpfungssyndrom behandeln lässt. Frauen - und ich habe bisher rund viertausend davon in Ehesachen beraten und vertreten - sind in Wahrheit konfliktscheu, verstecken Angst vor dem überlegenen Männchen hinter solchen Attitüden: Der Anwalt, der sich diesbezüglich blenden lässt, möglicherweise auch deshalb, weil der mann Selbstzahler ist und die Frau auf Verfahrenskostenhilfe angewiesen wäre, (noch so ein Nachteil für Frauen) und dann Mann gegen Frau vertritt, nachdem beide bei ihm am Schreibtsich saßen, gehört eingesperrt und aus der Anwaltschaft verbannt. Eckhard Benkelberg Rechtsanwalt und Fachanwalt für Familienrecht Emmerich am Rhein