Infinus AG/ Future Business KGaA - Kündigung/ Widerruf & “Tipps” von Vermittlern I KAP Rechtsanwälte informieren

Infinus AG/ Future Business KGaA - Kündigung/ Widerruf & “Tipps” von Vermittlern I KAP Rechtsanwälte informieren
11.11.20131509 Mal gelesen
Infinus - Betroffenen Anlegern kann hier nur geraten werden, ihre Handlungsmöglichkeiten so schnell als möglich anwaltlich prüfen zu lassen.

München, den 11.11.2013 - Immer häufiger erreichen KAP Rechtsanwälte -die auf die Vertretung geschädigter Anleger spezialisiert sind- nach der Durchsuchung der Staatsanwaltschaft Dresden im Zusammenhang mit der Infinus AG / Future Business KGaA, Anfragen von geschädigten Anlegern die erst vor kurzem ihre Beteiligung oder Schuldverschreibung bei Infinus bzw der Future Business KGaA gezeichnet haben. Die Anleger fragen nach, wie sie sich verhalten sollten. Einige Geschädigte berichten von Empfehlungen ihrer Vermittler, die Beteiligung zu kündigen.

"Betroffenen Anlegern kann hier nur geraten werden, ihre Handlungsmöglichkeiten so schnell als möglich anwaltlich prüfen zu lassen." erläutert Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht Thorsten Krause, Partner der Kanzlei KAP Rechtsanwälte. Insbesondere bei erst kürzlich gezeichneten Anlegern müsse die Möglichkeit geprüft werden, ob die Zeichnung noch zu widerrufen ist. Entscheidend ist dies auch, wenn der Beitrittsbetrag noch nicht oder erst kürzlich gezahlt wurde. Rechtsanwalt Krause macht deutlich: "Eine pauschale Aussage dazu kann nicht getroffen werden, die Möglichkeit zu kündigen oder zu widerrufen muss im Einzelfall geprüft werden. Vor Schnellschusshandlungen ohne fundierte Beratung ist Vorsicht geboten. "

In der Regel sind derartige Verträge, die vor weniger als 2 Wochen abgeschlossen wurden, ohne weiteres durch Ausübung des Widerrufsrechtes noch zu "beseitigen". Doch auch bei länger abgeschlossenen Verträgen lohnt sich oftmals ein Blick auf das Widerrufsrecht, da sich die Widerrufsfristen bei zum Beispiel fehlerhaft gestalteten Widerrufsbelehrungen verlängern können. Vor allem wenn noch keine Zahlung an die Firmen geleistet wurde, bestehen nach Ansicht der Juristen gute Chancen.

Ferner häufen sich Nachfragen verunsicherter Anleger, die von ihren Vermittlern Empfehlungen zum möglichen weiteren Vorgehen erhalten, sogar mit vorgefertigten Kündigungserklärungen des Vermittlers. "Die Anleger sind sich nicht sicher, wie mit diesen Empfehlungen umzugehen ist." berichtet auch Fachanwältin für Bank- und Kapitalmarktrecht Anja Appelt, Partnerin bei KAP Rechtsanwälte. Hierzu stellt sie klar: "Konkrete Rechtsdienstleistungen, wozu auch die Empfehlung des rechtlich relevanten weiteren Vorgehens gehört, sind juristischen Laien wie etwa dem Vermittler in der Regel nicht nur gesetzlich untersagt, sondern auch problematisch und risikobehaftet."

Den Anlegern ist dringend zu empfehlen, zumindest ihren rechtlichen Stand als auch ihre Möglichkeiten mit den entsprechenden Chancen und Risiken durch einen spezialisierten Rechtsanwalt prüfen zu lassen. Dann kann auch eine Entscheidung des Anlegers für sein weiteres Vorgehen auf Basis fundierter Informationen getroffen werden.

Alternativ kann den betroffenen Anlegern empfohlen werden, sich der Infinus-Schutzgemeinschaft anzuschließen, ihre Interessen hier sachkundig vertreten zu lassen und stets professionell informiert zu bleiben. Dort findet auf Wunsch ebenfalls eine Beratung zur Klärung des weiteren Vorgehens durch einen, auf den Bereich des Bank- und Kapitalmarktrecht spezialisierten, Rechtsanwalt statt.

Mehr zum Thema Infinus: www.anwalt24.de/beitraege-news/fachartikel/infinus-ag-gruppe-nach-durchsuchung-was-bedeuten-die-vorwuerfe-fuer-anleger-kap-rechtsanwaelte


Mitglied werden und Details zu den Leistungen: www.infinus-schutzgemeinschaft.com

Haben Sie weitere Fragen an KAP Rechtsanwälte? Rufen Sie uns an: 089-41.61 72.75-0