HUK Coburg Lebensversicherung ermöglicht unfreiwillig Widerspruch

HUK Coburg Lebensversicherung ermöglicht unfreiwillig Widerspruch
09.12.2016224 Mal gelesen
In tausenden Fällen besteht für HUK Coburg Lebensversicherung Kunden ein rechtlicher Vorteil: sie können ihrem Vertrag noch heute widersprechen. Damit kann viel Geld gespart werden - Werdermann | von Rüden berät!

Kunden der HUK Coburg Lebensversicherung nach Jahren noch im Recht

Die HUK Coburg Lebensversicherung muss vielen ihrer Kunden einen Vorteil einräumen. Mehr als 60% aller Verbraucher, die zwischen 1994 und 2007 eine Lebensversicherung bei der HUK Coburg abgeschlossen haben, könnten betroffen sein. In diesem Zeitraum nutzte der Versicherer fehlerhafte Dokumente, konkret Widerspruchsbelehrungen. Folglich wurden die Kunden nur fehlerhaft über ihr Widerspruchsrecht informiert, bzw. belehrt. Deswegen, so urteilte schon der Bundesgerichtshof, setzte die Frist des Widerspruchsrechts nicht ein. Das eigentlich auf zwei Wochen beschränkte Recht besteht in tausenden Fällen noch heute. Die Vorteile, das eigene Widerspruchsrecht noch Jahre später auszuüben, dürfen nicht unterschätzt werden.

HUK Coburg belehrte Verbraucher gesetzeswidrig

Grundsätzlich muss eine Lebensversicherung einen Verbraucher bei Vertragsschluss belehren. Denn es kann nicht vorausgesetzt werden, dass ein normaler Verbraucher als juristischer Laie vom Widerspruchsrecht umfassende Kenntnis hat. Dazu dient die sogenannte Widerspruchsbelehrung. Diese muss, so sieht es das deutsche Recht vor, ausreichend deutlich, präzise und verständlich sein. Diese Anforderung missachtete die HUK Coburg Lebensversicherung in tausenden Fällen. Indem Belehrungen mit erheblichen Lücken und irreführenden Details genutzt wurden, sind Schätzungen zufolge mehr als die Hälfte aller Kunden nicht richtig informiert worden. Ein ordnungsgemäßer Widerspruch wäre den Verbrauchern auf Basis dessen nicht möglich gewesen.

Widerspruch statt Rückkaufswert

Das Widerspruchsrecht selbst birgt einige erhebliche Vorteile in sich. Diese werden vor allem im Verhältnis zur Kündigung deutlich. Kündigt eine Kunde seine Lebensversicherung bei der HUK Coburg, so wird ihm der sogenannte Rückkaufswert zurückgezahlt. Der Rückkaufswert ist ein Teil der eingezahlten Beiträge. Weil Versicherungen diese Summe regelmäßig relativ niedrig bemessen, schrecken einige Verbraucher vor einer Kündigung zurück. Und das, obwohl sie mit der Versicherungsleistung unzufrieden sind.

Im Gegensatz dazu steht die Rechtsfolge des Widerspruchs. Beim Widerspruch erhält der Kunde nebst einem kleinen Abzug alle eingezahlten Beiträge zurück. Die daraus resultierende Summe übersteigt den Rückkaufswert deutlich. Wem das "ewige" Widerspruchsrecht bei der HUK Coburg Lebensversicherung zuteil wird, sollte es stets der Kündigung vorziehen.

Alte HUK Coburg Lebensversicherung Tarife nicht mehr zeitgemäß

Im Falle der HUK Coburg Lebensversicherung lohnt sich ein Widerspruch fast immer. Die damaligen Konditionen (Jahre 1994 bis 2007) sind aus heutiger Perspektive längst überholt und beinhalten einige unvorteilhafte Komponenten. Dass längst unzulässige Policenmodell sei nur als Beispiel genannt. Fehlinvestitionen, stagnierende Zinsen und inkompetente Beratung haben im Einzelfall zu unbefriedigenden Ergebnissen geführt. Fakt ist, dass viele Kunden der HUK Coburg Lebensversicherung nicht mit ihren Tarifen zufrieden sind. Das "ewige" Widerspruchsrecht bietet die unvergleichlich attraktive Möglichkeit, diese Misere zu beenden. Mittels Widerspruch kann das Gesparte zurückgeholt und endlich vernünftig angelegt werden.

Werdermann | von Rüden bietet kostenlose Erstberatung!

Angesprochen sollten sich all diejenigen fühlen, die bei der HUK Coburg oder einem anderen Versicherer in besagtem Zeitraum eine Lebensversicherung abgeschlossen haben. Nicht in jedem Fall ist klar, welche Rechte bestehen und welche nicht. Ein juristischer Rat ist unumgänglich. Die Kanzlei Werdermann | von Rüden bietet allen potentiell Betroffenen eine kostenlose Erstberatung an. Unsere Experten überprüfen Ihre Situation, analysieren Ihren Vertrag und geben eine fundierte Einschätzung über Ihre Möglichkeiten ab!

Sie gehen keine Verpflichtung und kein Risiko ein!

Weitere Informationen unter https://wvr-law.de/, gerne stehen wir Ihnen via E-Mail (info@wvr-law.de) oder Telefon (030 - 200590 7711) zur Verfügung!