Fast excellenter Beitrag bei WiSo zum richtigen Verhalten bei und nach Unfall

Autounfall Verkehrsunfall
09.09.20071181 Mal gelesen

(Aber: wollen Sie den Bock zum Gärtner machen?)

Es freute das Herz jeden Experten, den gut verständlichen Beitrag im Verbrauchermagazin WiSo zu -verfolgen. Er ist als Video auf der Homepage des Magazins abzurufen, außerdem findet man zwei interessante Texte.

Falsch ist jedoch, dass nach einem unverschuldeten Unfall die gegnerische Versicherung nur unter bestimmten Bedingungen Ihren Anwalt zahlt (Verletzte, Probleme in der Schadensabwicklung, Schäden über 750 >Euro). Schließlich steht es Ihnen zu, genau um solche von Anbeginn an zu vermeiden, einen Anwalt zu beauftragen, wenn Sie es für erforderlich halten. Umso erstaunter muss man als Vertreter der Interessen von Unfallbeteiligten sein, dass dort empfohlen wurde, nicht nur die eigene sondern auch die gegnerische Haftpflichtversicherung zu benachrichtigen, da dies eine raschere Schadensabwicklung begünstige.
Vordergründig werden Sie so zügig ein Ergebnis erlangen, insbesondere schneller, als wenn Sie sich darauf verlassen, dass sich der Unfallgegner um die Schadensmeldung kümmert.

Bedenken Sie aber folgendes:
. Unstreitig ist, dass es Sinn und Aufgabe einer Kfz-Haftpflichtversicherung ist, für Schäden, die der Versicherungsnehmer verursacht hat aufzukommen, wenn er für sie versichert ist. Logisch - aber nicht immer dem Unfallopfer bewusst - ist, dass die Versicherung natürlich versuchen wird den Schaden, für den sie aufkommen muss, möglichst gering zu halten.

. Vertrauen Sie darauf, dass die Schuldfrage zu Ihren Gunsten geklärt ist, und machen entsprechende Angaben, kann es sein, dass Ihnen im weiteren Verlauf eine Teilschuld zugeschrieben wird. Ihre gut gemeinten Stellungnahmen werden gegen Sie verwandt. Ein dann evtl. von Ihnen beauftragter Fachanwalt für Verkehrsrecht muss dann gegen die Wortklauberei der Versicherung angehen. Das kostet wirklich Zeit (und Ihre Nerven). Dabei wollten Sie nur unbürokratisch und kooperativ vorgehen.

. Lässt die gegnerische Versicherung ihr beschädigtes Fahrzeug abholen und stellt Ihnen ein Ersatzfahrzeug zur Verfügung, so geschieht dies nicht nur aus heutzutage als "Service" titulierter Nächstenliebe. Das Fahrzeug wird in einer von der Versicherung mit dem Ziel der Kostenkontrolle ausgewählten Werkstadt repariert, nicht zwingend in einer Vertragswerkstatt. Sie wissen somit wenig über die Qualität von Schadensermittlung, Ersatzteilen und Reparaturabwicklung.

. Sehr ärgerlich für Unfallopfer und Anwalt sind die Teilkostenübernahmen, die ich in letzter Zeit gehäuft in der anwaltlichen Praxis sehe: die zunächst kulante Versicherung übernimmt einen Teil des Schaden, auf den Rest ist zu verzichten oder es beginnt dann eine juristische Hakelei um den Restbetrag, die aufgrund der Teilregulierung unübersichtlicher ist, als hätte man sich gleich über den vollen Betrag auseinandergesetzt. (Und es steht sehr zu bezweifeln, ob die Versicherung dann wirklich erst den Trick mit der Teilübernahme versucht hätte.)

. Wird Ihnen am Telefon schon fast der Betrag von 200 Euro Schmerzensgeld für Ihr HWS-Schleudertrauma von der Betroffenen Versicherungsmitarbeiterin zugestanden, steht auch hier der Gedanke der Kostenminimierung dahinter. Besser gleich 200 Euro als mehr, und besser alles gleich vom Tisch, als später Folgekosten..Heilbehandlung, Verdienstausfall, Haushaltsführungskosten . was auch immer.

Muss also stets ein Fachanwalt für Verkehrsrecht eingeschaltet werden?

Stets sicher nicht. So kann eine Delle in der Stoßstange einer Rostlaube, die schon fast einen Totalschaden bedeutet, sicher unbürokratisch geregelt werden, wenn man nur darauf achtet, dass die Reparatur nicht teurer ist als der Wiederbeschaffungswert. Eigentlich ist das fast ein Fall, der wohl eher gar nicht über die Versicherungen laufen muss, wenn der Gegner einverstanden ist.
Sonst aber zeigt meine persönliche und professionelle Erfahrung, dass die Schadensregulierung für den Mandanten weniger belastend und in der Summe günstiger ausfällt, wenn er anwaltlich vertreten ist.

Zwar geht es der Versicherung zum einen darum, sich die Anwaltsgebühren, die sie übernehmen muss, zu sparen. Zum anderen geht es ganz sicher aber darum, auch am Schaden, also Ihren Ansprüchen zu sparen.