"Ewiges" Widerspruchsrecht bei Lebensversicherungsverträgen

"Ewiges" Widerspruchsrecht bei Lebensversicherungsverträgen
09.01.2017169 Mal gelesen
Aufgrund von fehlerhaften Belehrungen über das Widerspruchsrecht müssen zahlreiche große Versicherungsunternehmen es hinnehmen, dass Versicherungsnehmern auch noch nach Jahren des Vertragsabschlusses ein Widerspruchsrecht zusteht. Die Geltendmachung kann sich für Sie lohnen!

Nutzen Sie Ihr bestehendes Widerspruchsrecht bei Lebensversicherungen

Einige Lebensversicherungen müssen einen für sie rechtlichen Nachtteil hinnehmen. Denn für einige Verbraucher, die eine Lebensversicherung abgeschlossen haben besteht in vielen Fällen das Recht, ihrem Versicherungsvertrag bei dem jeweiligen Versicherungsinstitut auch nach Jahren noch zu widersprechen. Grund dafür ist die Tatsache, dass viele Versicherungen ihre Versicherungsnehmer bei Abschluss eines Versicherungsvertrags nicht ausreichend über deren Widerspruchsrechte belehrt haben. Folglich beginnt die gesetzliche Frist für den Widerspruch nicht zu laufen. So ist es Versicherungsnehmern, die zwischen 1994 und 2007 einen Versicherungsvertrag nach dem Policenmodell abgeschlossen haben, noch heute möglich, ihrem Lebensversicherungsvertrag zu widersprechen und dadurch einen rechtlichen Vorteil erhalten, der die Möglichkeit eröffnet viel Geld zu sparen.


Widerspruchsrecht: sinnvoll, rentabel und effizient

Dieses Widerspruchsrecht, das nahezu "ewig" durchsetzbar ist dient zunächst einmal der Beendigung des Vertrages. Es kann sich für Verbraucher aber auch als äußerst rentabel erweisen. Ein Vergleich der durchschnittlichen Ablaufleistungen der letzten Jahre hat gezeigt, dass Lebensversicherungen sich immer weniger für den Versicherungsnehmer lohnen. Außerdem kündigt inzwischen jeder zweite Versicherungsnehmer vorzeitig seine Lebensversicherung. Allein im Jahr 2015 wurden Verträge im Wert von mehr als 13 Milliarden Euro abgebrochen. Es hat sich also in den letzten Jahren viel auf dem Finanzmarkt getan. Eine Kündigung der Versicherung ist jedoch nicht sinnvoll. Wurden erst wenige Jahre Versicherungsbeiträge gezahlt, bleibt von den Beiträgen nichts oder ein nur sehr geringer Anteil übrig. Bei einem Widerspruch hingegen erhält der Versicherungsnehmer sämtlich eingezahlte Raten plus Zinsen zurück. Der Widerspruch bietet daher unschlagbare wirtschaftliche Vorteile.


Missachtung gesetzlicher Gebote begründet Widerspruchsrecht

Als Voraussetzung für ein solches Widerspruchsrecht muss die Lebensversicherung Ihnen eine fehlerhafte Widerspruchsbelehrung unterbreitet haben. Denn für Widerspruchsbelehrungen gelten festgelegte gesetzliche Anforderungen. Dazu gehören bspw. die vollumfängliche und abschließende Belehrung über den Widerspruch, dessen Voraussetzungen, Fristen und dessen rechtliche und tatsächliche Folgen. Doch bei mehr als der Hälfte der Widerspruchsbelehrungen bei Lebensversicherungsverträgen, die nach dem Policenmodell abgeschlossen wurden, stellte man Fehler fest. Es wurde sowohl gegen die erforderliche äußere Gestaltung als auch gegen inhaltliche Voraussetzungen einer Widerspruchsbelehrung verstoßen. Sogar die höchstrichterliche Rechtsprechung hat inzwischen bestätigt, dass in einem solchen Fall den betroffenen Versicherungsnehmern nach wie vor ein Widerspruchsrecht zusteht.


Widerspruch erfolgreich mit Werdermann I von Rüden durchsetzen

Unzählige Versicherungsnehmer sind durch dieses Vorgehen der Versicherungen betroffen und können sich ihr Geld zurückholen. Die Verbraucherzentrale Hamburg schätzt die Quote der Versicherungsverträge mit fehlerhafter Widerspruchsbelehrung auf rund 60 %. Dennoch ist jeder Fall individuell zu betrachten.

Die Kanzlei Werdermann I von Rüden bietet Ihnen deswegen eine kostenlose Prüfung des Versicherungsvertrages auf ein bestehendes Widerspruchsrecht an. Nachdem unsere Anwälte den Vertrag und die Rechtslage begutachtet haben, erhalten Sie einen fundierten Überblick über Ihre Aussichten und die potentielle Ersparnis im Falle eines Widerspruchs!

Nach Inanspruchnahme unserer kostenlosen Erstberatung wissen Sie,


  • wie Ihre Widerspruchsbelehrung zu bewerten ist,

  • ob sich die Rückabwicklung für Sie wirtschaftlich lohnt,

  • was Sie die Durchsetzung Ihrer Rechte kostet!

Sie gehen kein Risiko und keine Verpflichtung ein!

Weitere Informationen unter https://wvr-law.de/, gerne stehen wir Ihnen via E-Mail (info@wvr-law.de) oder Telefon (030 - 200 590 770) zur Verfügung!