EUR 45.000 Schadensersatz für unerlaubte Werbung mit Zusatz „featuring Rammstein"

Internet, IT und Telekommunikation
31.12.20106671 Mal gelesen
Sony Music Entertainment zahlt nach Vergleich vor dem Landgericht Berlin 45.000 Euro Schadensersatz an „Rammstein".

Für ihr Album "Worlds Collide" aus dem Jahre 2007 hat die finnische Cellistengruppe "Apocalyptica" Tracks mit verschiedenen Gastmusikern eingespielt, darunter auch Till Lindemann, Sänger der Band "Rammstein".

Das Album wurde von daraufhin von Gun Records mit dem Zusatz "featuring Rammstein" beworben. Dies geschah bundesweit mit Werbeanzeigen in Zeitschriften, City-Light-Postern sowie Aufklebern auf Tonträgern. Eine Einwilligung der Band "Rammstein" lag nicht vor.

Daraufhin reichte Rammstein gegen die Sony Music Entertainment GmbH als Nachfolgerin von dem inzwischen geschlossenen Unterlabels "Gun Records" vor dem Landgericht Berlin Klage auf Schadensersatz wegen Verletzung der Marken - und Namensrechte an der Kennzeichnung "Rammstein" ein, deren Mitwirkung am Album durch Verwendung des Zusatzes "featuring Rammstein" suggeriert würde.

Über die genaue Höhe des Schadensersatzes bestand Streit. Dieser wurde auf einen Vorschlag des Gerichts durch Vergleich vom 21.10.2010 beigelegt. Die Parteien einigten sich auf die Zahlung von 45.000 Euro als angemessene Lizenzgebühr. Das Aktenzeichen des Verfahrens lautet: 16 O 570/08.

 

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