Ein neuer Stern über Oldenburg am weihnachtlichen Abmahnhimmel - Rechtsanwalt Rainer Munderloh

Fachartikel aus dem Bereich (Neue) Medien, EDV und Internet - 16.12.2011 - 346 mal gelesen, 2 mal kommentiert.
Seit einigen Tagen werden Abmahnungen wegen Urheberrechtsverletzungen nun auch aus Oldenburg in die gesamte Bundesrepublik durch den Rechtsanwalt Rainer Munderloh versendet.
Abmahnung Rainer Munderloh Oldenburg

Rechtsanwalt Rainer Munderloh scheint keine eigene Internetpräsenz zu besitzen, jedenfalls keine einsehbare. Dies allein wäre für einen Anwalt, der das Urheberrecht zu seinen Tätigkeitsgebieten zählt ungewöhnlich, nicht jedoch im Abmahnsektor. Man versucht sich zu verstecken, soweit dies im Zeitalter von Google und Co. überhaupt noch möglich ist. In seinem Fall kann man sich jedoch ein Bild von ihm machen, sofern man denn will - Google sei Dank!

Zur Sache:

Rechtsanwalt Rainer Munderloh war nach den Suchergebnissen bisher in folgenden Rechtsgebieten tätig:

Öffentliches und privates Baurecht, Insolvenz-, Handels- und Wirtschaftsrecht und zwar von Montag-Freitag 08:30 Uhr bis 12:30 Uhr; 14:00 Uhr bis 17:30 Uhr sowie Freitags 14:00 Uhr bis 16:00 Uhr. Dies dürfte sich nun ändern. Geändert haben sich bereits die Rechtsgebiete, in denen er laut seinem Briefkopf nun tätig ist. Das Urheberrecht, welches bisher nicht erwähnt wurde, steht nun an erster Stelle auf Munderlohs Briefkopf, gefolgt vom Handels- und Wirtschaftsrecht sowie dem Öffentlichen und Privaten Baurecht. Das Insolvenzrecht findet keine Erwähnung mehr.  

Die Abmahnung selbst ähnelt den bekannten Pornoabmahnungen sehr stark. Inhaltlich hat Rechtsanwalt Rainer Munderloh jedenfalls nichts Neues vorzutragen. Interessant sind wie bei den meisten anderen Pornoabmahnungen auch die Zahlenspielereien hinsichtlich der Gegenstandswerte und Kosten, die auf 1653,30 bis 4003,30 Euro beziffert werden. Dies dürfte keiner gerichtlichen Prüfung standhalten.

Interessant ist auch die in der Unterlassungserklärung enthaltene Ratenzahlunugsvereinbarung über 12 Monate zum schlanken Preis von 120 Euro extra! Ideen muss man haben!

Betroffene sollten selbstredend keinesfalls die geforderten 780 Euro auf das Konto der Anwaltskanzlei Munderloh der Landessparkasse Oldenburg überweisen.

weitere infos wie immer unter dem Original: www.die-abmahnung.info

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Autor: RA, FA K.Gulden, LL.M. Datum: 28.02.2012, 16:25

Auch der Download von Teilen eines Films kann einen Urheberrechtsverstoß darstellen. Fraglich ist, ob es sich bei diesem Streifen überhaupt um ein Werk im urheberrechtlichen Sinne handelt. Ein Betrug müsste den Beteiligten nachgewiesen werden. Das ist in der Praxis oftmals das Problem - die notwendigen Beweise zu erlangen. Früher oder später werden die schwarzen Schafe allesamt entlarvt werden. Die Summe sollte ungeprüft nicht gezahlt werden, auch nichts unterschrieben werden.

Autor: Petra Riedelbauch Datum: 28.02.2012, 16:01

Hallo, ich selbst habe nichts runtergeladen, sondern mein Untermieter, der den Anschluss mitnutzt. Er versuchte den Film Private Teens und schaffte es erst gar nicht. Trotzdem bekam ich eine Abmahnung. Der Streifen war bis vor Kurzem ganz offensichtlich gar nicht zu kriegen. Man konnte ihn nur runterladen. Also muß die ganze Geschichte doch selbst für den Dümmsten ein Betrug sein. Wieso ist es das nicht?