Deutsche S&K Sachwerte Nr. 2 GmbH & Co. KG: Schadensersatz für S&K-Anleger

Deutsche S&K Sachwerte Nr. 2 GmbH & Co. KG: Schadensersatz für S&K-Anleger
25.08.2016316 Mal gelesen
Die Anlegerkanzlei Sommerberg LLP konnte erneut einen Prozesserfolg für einen S&K-Fondsanleger erzielen.

"Wir haben für einen Mandanten, der sich an dem Fonds Deutsche S&K Sachwerte Nr. 2 GmbH & Co. KG als Kommanditist beteiligt hatte, Klage gegen den Anlageberater erhoben. Mit unserer Klage haben wir Schadensersatz in Höhe der Einlage von 5.000 Euro geltend gemacht und dies damit begründet, dass unser Mandant vom Anlageberater fehlerhaft beraten wurde", erklärt Sommerberg-Rechtsanwalt Stefan Gloistein.

Konkret wurde dem beklagten Anlageberater vorgeworfen, dass er den klagenden Kunden pflichtwidrig nicht über die Fondsrisiken wie das Totalverlustrisiko aufgeklärt hat. Der Anleger hätte sich am S&K-Fonds nicht beteiligt, wenn er von diesen verschwiegenen Risiken gewusst hätte. Nach geltender Rechtslage begründen solche Beratungspflichtverletzungen den Schadensersatz eines Anlegers gegen den Vermittler.

Dieser Sichtwiese folgte das für den Fall zuständige Amtsgericht Mainz und gab der Klage der Kanzlei Sommerberg LLP am 1. August 2016 vollständig statt. Das Gericht verurteilte den Berater zur Schadensersatzzahlung von 5.000 Euro sowie zum Ersatz des Zinsschadens und zur Erstattung der vorgerichtlichen Anwaltskosten des Klägers. Außerdem muss der beklagte Anlageberater die gesamten Kosten des Rechtsstreits tragen.

AG Mainz - Aktenzeichen 86 C 118/16

 

Mehr Informationen: http://www.sommerberg-llp.de/rechtsfaelle/s-und-k/

 

Sommerberg LLP
Kanzlei für Kapitalanlagerecht

Schlachte 41
28195 Bremen

Telefon: 0421 - 301 679 0
Fax: 0421 - 301 679 29
E-Mail: info@sommerberg-llp.de