BWF Stiftung: Schadensersatzansprüche gegen Vermittler und Berater

BWF Stiftung: Schadensersatzansprüche gegen Vermittler und Berater
17.02.2017213 Mal gelesen
Die Verantwortlichen der BWF-Stiftung müssen sich seit geraumer Zeit vor Gericht verantworten.

Ein Schuldspruch bringt den Anlegern aber ebenso wenig ihr verlorenes Kapital zurück wie sich Falschgold zu Geld machen lässt. "Die betrogenen Anleger können aber Ansprüche auf Schadensersatz geltend machen", sagt Rechtsanwalt Simon Kanz von der Kanzlei Cäsar-Preller.

Der Fall der BWF-Stiftung schlug hohe Wellen. Rund 6000 Anlegern wurde mit traumhaften Renditen die Investition in vermeintliches Gold schmackhaft gemacht. Am Ende stellte sich heraus, dass der größte Teil des Goldes nicht echt ist und die Anleger um ihr investiertes Geld fürchten müssen. Die Verantwortlichen stehen vor Gericht, der Trägerverein der BWF-Stiftung, der Bund Deutscher Treuhandstiftungen, ist insolvent. Weder durch den Strafprozess gegen die Verantwortlichen noch durch das Insolvenzverfahren werden die Anleger ihre Verluste kompensieren können. Dies kann aber durch die Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen gelingen. "Als Anspruchsgegner kommen dabei besonders die Anlagevermittler und Berater in Betracht", so Rechtsanwalt Kanz.

Verschiedene Gerichte haben inzwischen bestätigt, dass die Vermittler in der Haftung stehen können. Ihnen kann zwar nicht unterstellt werden, dass sie von dem Betrug wussten. Allerdings hätten sie die Anlageprodukte einer Plausibilitätsprüfung unterziehen müssen, bevor sie sie vermitteln. "Dabei hätte sich schon herausstellen können, dass bei den Produkten der BWF-Stiftung so einiges nicht stimmt", erklärt Rechtsanwalt Kanz. So hätte z.B. auch auffallen müssen, dass die BWF-Stiftung nicht über die erforderliche Erlaubnis der BaFin für ihr Einlagengeschäft verfügt. Es sollen aber auch hohe Vermittlungsprovisionen geflossen sein, sodass einige Vermittler möglicherweise diese Plausibilitätsprüfung nicht seriös genug vorgenommen haben. Zudem hätten die Anleger auch über die bestehenden Risiken aufgeklärt werden müssen. "Sind die Vermittler bzw. Berater ihren Pflichten nicht nachgekommen, können daraus Schadensersatzansprüche der Anleger entstanden sein", so Rechtsanwalt Kanz.

Natürlich können auch Schadensersatzansprüche gegen die Unternehmensverantwortlichen geltend gemacht werden. Offen ist jedoch, ob bei ihnen überhaupt noch etwas zu holen zu ist. "Es dürfte erfolgversprechender sein, die Vermittler in die Haftung zu nehmen", sagt Rechtsanwalt Kanz.


Die Kanzlei Cäsar-Preller vertritt bundesweit geschädigte Anleger.


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