BGH-Urteil: Kreditbearbeitungsgebühren ab 2004 zurückfordern! Achtung: Verjährung droht zum 31.12.2014 (Kredite 2005-2011; 2004 ggf. eher!)

BGH-Urteil: Kreditbearbeitungsgebühren ab 2004 zurückfordern! Achtung: Verjährung droht zum 31.12.2014 (Kredite 2005-2011; 2004 ggf. eher!)
29.10.20148238 Mal gelesen
Verbraucher zahlen oft Kreditbearbeitungsgebühren: 1% bis 4% des Darlehensbetrages. Gebühren ab 2004 können zurückgefordert werden. (BGH, Urteile v. 28.10.2014 - Az. XI ZR 348/13 u. XI ZR 17/14). Achtung: Verjährung droht zum 31.12.2014 (Kredite 2005-2011; 2004 ggf. eher!). Hinweis: Widerrufs-Joker

Kredit-Bearbeitungsgebühren

Wer als Verbraucher einen Kredit abschließt, zahlt dafür oft eine Bearbeitungsgebühr. 1% bis 4% des Darlehensbetrages verlangen die Banken und die Gebühr wird oft mit finanziert. Es geht um nennenswerte Beträge. 

Unwirksame Kreditbearbeitungsgebühren lt. BGH

Oft ist die Vereinbarung einer Bearbeitungsgebühr unwirksam, wie der BGH bereits in zwei Entscheidungen vom 13.05.2014 festgestellt hat (Az. XI ZR 170/13 und Az. XI ZR 405/12). Verbraucher können gezahlte Kreditbearbeitungsgebühren zurückverlangen.

Verjährung der Rückforderungsansprüche?

Für länger als 3 Jahre zurück liegende Zahlungen beriefen sich viele Banken bisher auf Verjährung.

Der BGH hat dem jetzt eine Absage erteilt und zugunsten der Kunden geklärt dass Gebühren die ab 2004 gezahlt wurden, noch zurückgefordert werden können!

Eine (3-jährige) Verjährung beginnt lt. BGH erst 2011 denn erst ab 2011 ist eine Klageerhebung zumutbar - das stellte der Bundesgerichtshof aktuell am 28.10.2014 in zwei weiteren Entscheidungen klar (Az. XI ZR 348/13 und XI ZR 17/14).

Verjährung droht. Frist (für viele Fälle): 31.12.2014

Wer ab 2004 bis 2011 eine Kreditbearbeitungsgebühr gezahlt hat, sollte jetzt schnell aktiv werden.

Gebühren aus dem Jahr 2011 - Verjährung per 31.12.2014 droht

Bei Gebühren aus dem Jahr 2011 ist schnelles Handeln erforderlich:

Zum Jahresende 31. Dezember 2014 droht definitiv die Verjährung.

Wer befürchtet hatte, er wäre schon zu spät dran, oder wer eine Ablehnung der Ansprüche von seiner Bank wegen angeblicher Verjährung erhalten hat, sollte doch noch in Schwung kommen.

Gebühren aus den Jahren 2005 bis 2010 - Verjährung per 31.12.2014 droht

Auch zwischen 2005 und 2010 gezahlte Gebühren können zurück verlangt werden.

Bei Kreditverträgen aus dem Jahr 2005 bis 2010 haben viele geglaubt, es sei schon zu spät, und die Ansprüche seien schon verjährt. Dem ist aber nicht so, wie der BGH nun erstmals klargestellt hat: Die Rückforderungsansprüche wegen Kredit(bearbeitungs)gebühren der Jahre 2005 bis 2010 sind noch nicht verjährt!

Wichtig: Frist 31.12.2014 beachten!

Wer seine Rechte jetzt geltend machen will, hat nicht viel Zeit - bis zum Jahresende am 31. Dezember 2014 müssen Bankkunden aktiv werden und ihre Rechte notfalls gerichtlich geltend machen.

Nicht bis zum letzten Tag warten - die Zeit wird knapp!

Da mit einer Welle von Fällen zu rechnen ist, sollten Bankkunden einkalkulieren, dass die Rechtsanwälte kurz vor Jahresende ggf. keine Mandate mehr annehmen. Außerdem sollte man den eigenen Winterurlaub und die Weihnachtsfeiertage nicht vergessen!  Betroffene sollte also nicht unnötig zögern, sondern jetzt aktiv werden.

Gebührenrückforderungen 2004 - Vorsicht Falle! Taggenaue Verjährung ggf. unterjährig in 2014

Auch 2004 gezahlte Gebühren können ggf. noch zurück verlangt werden. Für 2004 wird aber ggf. ergänzend die 10-jährige Verjährungsfrist relevant (und schneidet ggf. sozusagen die 3-jährige Verjährungsfrist ab). Leider hat der Gesetzgeber die 10-jährige Verjährungsfrist nicht per Jahresende endend ausgestaltet, sondern taggenau. Es kommt also darauf an, an welchem Tag in 2004 die Verjährungsfrist zu laufen begonnen hat.  Bei den Ansprüchen aus 2004 sind folglich schon viele verjährt, andere verjähren täglich.

Wer eine Kreditbearbeitungsgebühr in 2004 gezahlt hat, sollte ggf. im Zweifel zur Sicherheit sofort das Ombudsverfahren beantragen. Sonst droht ggf. eine Verjährung noch vor dem 31.12.2014 (bzw. ist ggf. Verjährung schon eingetreten). Das Ombudsverfahren ist kostenfrei.

Kredite aus den Jahren 2012, 2013, 2014 - spätestens im Neuen Jahr 2015 aktiv werden!

Bei Krediten aus den Jahren 2012, 2013, 2014 ist zwar grds. noch Zeit, da die Ansprüche noch nicht zum Jahresende 2014 verjähren. Gleichwohl ist zu empfehlen, die Bank aufzufordern, unzulässige Kredit(bearbeitungs)gebühren zurückzuzahlen.

Die Uhr tickt.

Kreditbearbeitungsgebühren bezahlt in den Jahren 2004 bis 2011? Die Uhr tickt, also bis 31.12.2014 für eine Verjährungshemmung bzw. -unterbrechung sorgen!

Hinweis auf den Widerrufs-Joker

Bei 80% der Verbraucherkredite ist noch heute der Kreditwiderruf mit dem sog. Widerrufsjoker möglich. Folge ist dann ebenfalls, dass die Kreditbearbeitungsgebühren zurück zu gewähren sind. Zudem ist der gesamte Kredit rückabzuwickeln, so dass eine Chance zum Kredit-Ausstieg und zum Einstieg in marktübliche niedrige Zinsen besteht, ohne dass die Bank eine Vorfälligkeitsentschädigung zu beanspruchen hat.

Wer wegen der Kreditbearbeitungsgebühren ohnehin zum Anwalt geht, sollte ggf. den Widerrufs-Joker gleich mit prüfen lassen.

Verbraucherkredite sind übrigens nicht nur die üblichen Konsumentenkredite für Verbrauchsgüter, sondern auch alle Immobilienfinanzierungen für private Immobilien oder Immobilien, die im Rahmen privater Vermögensverwaltung angeschafft werden.

Und: Wie findet man den richtigen Anwalt?

Katrin Wedekind, Fachanwältin für Bankrecht:

"Unsere Mandanten kommen aus dem gesamten Bundesgebiet. Die Kommunikation erfolgt per Telefon und E-Mail - das läuft mit einem Anwalt am Orte oft auch nicht anders. Ob man Vertrauen haben kann - menschlich und fachlich - lässt sich auch per Telefon einschätzen.

Rechtsanwalt Leif Holger Wedekind ergänzt:

"Wir werden bei test.de beispielhaft mit einigen von unseren erfolgreichen Widerrufs-Joker Fällen genannt: gegen Axa, DEVK, DSL-Bank und eine Volksbank in einem anderen Ort, sowie mehrere Sparkassen. Der räumliche Bezug spielt bei der Auswahl des Anwalts keine besondere Rolle."

Achtung: Dieser Artikel wurde aufgrund der am 29.10.2014 veröffentlichten "Berichtigten Fassung" der Pressemeldung Nr. 153/2014 vom 29.10.2014 des BGH am 29.10.2014 überarbeitet. Für das Jahr 2004 hat der BGH in seiner "Berichtigten Fassung" der Pressemeldung klargestellt, dass die Verjährung der Ansprüche aus 2004 taggenau zu berechnen ist. Daher ist ein Teil der Ansprüche aus 2004 ggf. schon verjährt, weitere Ansprüche verjähren täglich auch vor dem 31.12.2014.

Allgemeine Hinweise

Alle Angaben nach bestem Wissen und Gewissen, aber ohne Gewähr. Allgemeine Ausführungen können niemals eine Beratung im Einzelfall ersetzen. Soweit hier auf anderweitige Berichterstattung hingewiesen wird, erfolgt dies ohne sich die dortigen Inhalte oder Aussagen zu eigen zu machen.