Bei "0" Vorsicht - bei Unfällen mit Diplomatenfahrzeugen greift das Verkehrsrecht so gut wie gar nicht

Autounfall Verkehrsunfall
21.04.200913056 Mal gelesen

Fassungslos sehen Sie den schwarzen Mercedes die Berliner Clayalle mit 100 km/h hinunter brausen, die Ampel wird bei rot genommen, ein paar Schüler springen gerade noch vom Zebrastreifen. Sie notieren sich das Kennzeichen - und sehen dabei die "0". Was der Normalbürger nicht glauben kann, aber in diesem Zusammenhang erfährt: Angehörige des diplomatischen Dienstes dürfen zwar nicht alles (sie unterliegen denselben Gesetzten wie Sie und ich) - aber sie können aufgrund der diplomatischen Immunität juristisch nicht zur Rechenschaft gezogen werden.
Dies führte in den letzten Jahren immer wieder - und so auch am Wochenende - zu einer ärgerlichen Bilanz. Weiterhin werden Diplomaten und ihre ebenfalls unter diesem Schutz stehenden Familienangehörigen in der Hauptstadt Berlin immer häufiger bei Verkehrsdelikten erwischt. So registrierten Polizei und Innenverwaltung 2008 rund 8400 derartige Fälle. Im Jahr 2005 waren es noch 6879 Delikte gewesen. Ärgerlich für Polizei wie andere Verkehrsteilnehmer ist, dass aufgrund der Immunität festgestellte und nachweislich begangene Straftaten nicht bestraft werden können. Nach Zeitungsberichten fahren täglich bis zu 1500 Diplomatenautos durch Berlin, die in zwei bis drei Unfälle verwickelt werden. Die häufigsten Delikte der Diplomaten sollen jedoch Falschparken und Fahren unter Alkoholeinfluss sein, berichtet die "Berliner Zeitung".
Wir hatten konkret folgenden Fall: Ein Diplomat verursachte einen Unfall mit einem Motorradfahrer. Klarer Rechts-vor-Links-Verstoß. Die Botschaft hatte auf Schreiben des Unfallopfers nie reagiert, so dass wir beauftragt wurden. Über Zulassungsstelle und den Zentralruf der Autoversicherer ließ sich wenigstens die Versicherung ermitteln. Aufgrund der international unterschiedlichen Regelungen geht es nämlich hierbei um einen Fall der Halterhaftung. Der Schaden wurde dann reguliert. Für den Verunfallten erbitternd war auch in diesem Fall, dass der Fahrer selbst nicht einmal mit einem Bußgeld belegt wurde- aufgrund seiner Immunität. Diese genießen nicht nur die Diplomaten, sondern auch Gärtner und Pförtner - soweit sie zur jeweiligen Botschaft gehören.
Ähnlich ein altes Urteil, das ich vor kurzem wieder in der Hand hatte:
Wenn ein in Deutschland ständig ansässiges ausländisches Mitglied des verwaltungs- oder technischen Personals einer konsularischen Vertretung (in diesem Fall: eines italienischen Generalkonsulats) bei der Wahrnehmung konsularischer Aufgaben (in diesem Fall: Teilnahme an einer deutsch italienischen Veranstaltung als Vertreterin des Generalkonsuls) einen Verkehrsunfall mit Verdacht der fahrlässigen Körperverletzung verursacht, so ist das Mitglied für die strafrechtliche Ahndung von der deutschen Gerichtsbarkeit befreit. (LG Stuttgart, Az.: 38 NS 1114/94)
Was heißt dies für Sie:
- So traurig es ist - rechnen Sie im Verkehr bei entsprechend gekennzeichneten Fahrzeigen mit einer etwas rücksichtsloseren Fahrweise - die Fahrer wissen, dass die verschärften Geldbußen etc. bei Ihnen nicht greifen.
- Wenn Sie in einen Unfall mit einem Botschaftsangehörigen verwickelt werden, notieren Sie sich Kennzeichen, Personalien etc. Auch die Details des Unfalls, Zeugen, Fotos etc. sind hilfreich. Rufen Sie auf jeden Fall zur Beweissicherung die Polizei hinzu. Wenden Sie sich dann jedoch an einen Fachanwalt für Verkehrsrecht. Dieser setzt sich für Sie mit der gegnerischen Versicherung auseinander.
- Rechnen Sie nicht mit einer adäquaten "Bestrafung" des Unfallgegners.
- Rechnen Sie erst recht nicht mit einer höheren Entschädigung, z.B. weil Sie mit einem Botschaftsangehörigen aus den USA verunfallt sind.
- Lassen Sie sich aber auch von diesem Artikel nicht zu einer generell negativen Grundhaltung gegenüber Botschaftsangehörigen hinreißen. Sehr zu unserem Missfallen zieren in den letzten Tagen "Hitlisten" mit Nationalitäten nach Häufigkeit begangener Straftaten die Medien. Dies ist gar nicht hilfreich.