BAG: Formularmäßiger Verzicht auf Kündigungsschutzklage ohne Gegenleistung ist regelmäßig unwirksam

Arbeit Betrieb
11.09.20071373 Mal gelesen

Ein neues Urteil des Bundesarbeitsgerichts (BAG) stärkt die Rechte der Arbeitnehmer. Ein Arbeitgeber hatte sich von einer  Arbeitnehmerin mit Aushändigung einer Kündigung durch deren Unterschrift bestätigen lassen, dass diese auf die Erhebung einer Kündigunsschutzklage verzichte. Das BAG hat in seinem Urteil vom 06.09.2007 klargestellt, dass ein solcher Verzicht den Arbeitnehmer einseitig und unangemessen benachteilige, wenn er ohne Gegenleistung erfolge. Der Verzicht auf die Erhebung einer Klage sei daher unwirksam.

Die Klägerin war seit 1998 bei dem beklagten Drogerieunternehmen als Verkäuferin in Teilzeit angestellt. Am 16.04.2004 wurde festgestellt, dass die Tageseinnahmen der letzten beiden Tage aus dem Tresor verschwunden waren. Da der Täter nicht ausfindig gemacht werden konnte, kündigte der Arbeitgeber allen Arbeitnehmerinnen, die im Besitz eines Tresorschlüssels waren fristlos. Auf allen Kündigungserklärungen hatte der Arbeitgeber den Vermerk angefügt: "Kündigung akzeptiert und mit Unterschrift bestätigt. Auf Klage gegen die Kündigung wird verzichtet". Die Klägerin hatte die Erklärung auch aus Angst vor einer Strafanzeige unterzeichnet.

Das Bundesarbeitgericht ist der Ansicht, dass ein derartiger Klageverzicht nach § 307 BGB unwirksam ist. Durch den Klageverzicht werde von der gesetzlichen Regelung des § 4 Satz 1 KSchG abgewichen. Da der Arbeitgeber den Klageverzicht für eine Vielzahl von Fällen vorformuliert habe, handle es sich um Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB), die im konkreten Fall einer Überprüfung nicht standhielten. (BAG, Urteil vom 06.09.2007, Az: 2 AZR 722/06).

Praxistipp: Als Arbeitnehmer sollten Sie niemals die Wirksamkeit einer Kündigung sofort bei Übergabe bestätigen. Nur unseriöse Arbeitgeber versuchen ihre Arbeitnehmer zu überrumpeln oder mit der Drohung einer Strafanzeige einzuschüchtern. Lassen Sie sich daher immer zuerst von einem Fachmann beraten, bevor Sie eine Unterschrift leisten, die Ihnen keinerlei Vorteile, sondern nur Nachteile bringt.