Auch eine Abmahnung der Rechtsanwälte Dieter Wallenfels und Prof. Dr. Christian Russ als Preisbindungstreuhänder deutscher Buchverlage erhalten? Ich berate Sie.

Auch eine Abmahnung der Rechtsanwälte Dieter Wallenfels und Prof. Dr. Christian Russ als Preisbindungstreuhänder deutscher Buchverlage erhalten? Ich berate Sie.
27.03.2017199 Mal gelesen
Mir wurde hier in der Kanzlei aktuell eine Abmahnung der Rechtsanwälte Dieter Wallenfels und Prof. Dr. Christian Russ in deren Funktion als Preisbindungstreuhänder deutscher Buchverlage zur Prüfung vorgelegt. Wenn Sie auch abgemahnt worden sind, stehe ich Ihnen gerne für eine Beratung in der Angelegenheit zur Verfügung.

Zu der hier aktuell vorliegenden Abmahnung:

In der mir aktuell vorliegenden Abmahnung wird zunächst ausgeführt, dass die Preisbindungstreuhänder gem. § 9 Abs. 2 Nr. 3 Buchpreisbindungsgesetz legitimiert sind, Verstößen gegen die Buchpreisbindung nachzugehen. Sodann wird ausgeführt, dass festgestellt worden sei, dass der Abgemahnte über das Internet preisgebundene Produkte zu anderen als den von den Verlagen festgesetzten Preisen angeboten und verkauft habe. Im Wege eines Testkaufs sei bei dem Abgemahnten ein näher bezeichnetes Buch erworben worden. Dieses Buch sei ersichtlich neu und weise keinerlei Gebrauchspuren auf. Das Buch sei statt zum gebundenen Ladenpreis zu einem niedrigeren Preis verkauft worden. Der Abgemahnte verstoße hierdurch gegen die Verpflichtungen aus § 3 Buchpreisbindungsgesetz, wonach der gebundene Ladenpreis eines neuen Buches bei jedem Verkauf einzuhalten ist.


Zu den Forderungen in der Abmahnung:

Mit der Abmahnung wird zunächst eine Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung gefordert. Die dem Schreiben beigefügte vorformulierte Erklärung sieht neben der Unterlassungsverpflichtung eine Vertragsstrafenregelung mit einer festen Vertragsstrafe in Höhe von 6.000,00 Euro vor. Der Aufwendungsersatz für das Abmahnschreiben wird in dem Schreiben mit einem Betrag in Höhe von 175,00 Euro zzgl. Umsatzsteuer und Auslagen für den Testkauf beziffert.


Meine Einschätzung:

Eine wettbewerbsrechtliche Abmahnung wegen des Vorwurfes eines Verstoßes gegen die Vorgaben zur Buchpreisbindung sollten Sie auf jeden Fall ernst nehmen, da bei einer falschen Reaktion teure Weiterungen drohen. Bei der mir vorliegenden Abmahnung ist die beigefügte vorformulierte Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung nach meiner Auffassung zu einseitig zugunsten der Abmahner gefasst.


Meine Empfehlungen:

  1. Unterschreiben Sie auf keinen Fall ohne anwaltliche Beratung voreilig die vorformulierte Unterlassungserklärung.
  2. Nehmen Sie ohne Prüfung keine Zahlung vor.
  3. Lassen Sie sich zunächst anwaltlich beraten.
 

Sie haben auch eine Abmahnung erhalten?

Dann rufen Sie mich doch einfach an unter 0381 - 260 567 30.

Oder Sie schicken mir eine E-Mail an rostock@internetrecht-rostock.de.

Ich berate bundesweit auch kurzfristig telefonisch.

 

Zu mir und meiner Tätigkeit:

Ich berate als Fachanwalt für IT-Recht bei Internetrecht-Rostock.de tagtäglich abgemahnte Online-Händler wie Sie und verfüge daher über Erfahrung aus einer Vielzahl von Abmahnverfahren.

Die Kanzlei Internetrecht-Rostock.de informiert auf Ihrer Internetseite www.internetrecht-rostock.de seit mehr als 10 Jahren mit inzwischen über 2.000 Beiträgen über Themen für Online-Händler und berät eine Vielzahl von Online-Händlern bei der Absicherung Ihrer Auftritte.

 

Andreas Kempcke

Rechtsanwalt

Fachanwalt für IT-Recht

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