Auch eine Abmahnung der Empressia GmbH über die Rechtsanwälte Preu Bohig & Partner erhalten? Ich berate Sie.

Auch eine Abmahnung der Empressia GmbH über die Rechtsanwälte Preu Bohig & Partner erhalten? Ich berate Sie.
27.05.2016362 Mal gelesen
Mir wurde hier in der Kanzlei Internetrecht-Rostock.de aktuell erneut eine Abmahnung der Rechtsanwälte Preu Bohlig & Partner für die Empressia GmbH zur Prüfung vorgelegt. Wenn Sie auch abgemahnt worden sind, stehe ich Ihnen gerne für eine Beratung in der Angelegenheit zur Verfügung.

Zu der hier aktuell vorliegenden Abmahnung:

Bei der hier aktuell vorliegenden Abmahnung handelt es sich um eine markenrechtliche Abmahnung. In dem Abmahnschreiben wird zunächst ausgeführt, dass die Abmahnerin auf dem Gebiet des Angebotes und Vertriebs von Bekleidungsstücken tätig ist. In diesem Zusammenhang wird auf den Internetauftritt der Abmahnerin verwiesen. Sodann wird auf die Rechte an der deutschen Marke "empressia" (Registernummer: 302008070014) aufmerksam gemacht. Ein Registerausdruck liegt dem Abmahnschreiben bei. Im Weiteren wird ausgeführt, dass die Abmahnerin Kenntnis gelangt hat, dass der Abgemahnte Waren unter dem Zeichen "Empressia" anbietet und vertreibt.

In diesem Zusammenhang wird der Vorwurf der Markenrechtsverletzung erhoben.


Zu den Forderungen in der Abmahnung:

Mit der Abmahnung wird zunächst eine Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung gefordert. Die dem Schreiben beigefügte vorformulierte Erklärung sieht neben der Unterlassungsverpflichtung eine Vertragsstrafenregelung mit einer festen Vertragsstrafe in Höhe von 5.100,00 Euro vor.


Meine Einschätzung und Empfehlung:

Bei der mir aktuell vorliegenden Abmahnung ist die vorformulierte Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung nach meiner Auffassung zu einseitig zugunsten der Abmahnerin gefasst. Unterschreiben Sie daher auf keinen Fall ohne anwaltliche Beratung voreilig die vorformulierte Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung. Lassen Sie sich zunächst anwaltlich beraten.


Sie haben auch eine Abmahnung erhalten?

Dann rufen Sie mich doch einfach an unter 0381 - 260 567 30.

Oder Sie schicken mir eine Email an rostock@internetrecht-rostock.de.

Ich berate bundesweit auch kurzfristig telefonisch.

Gerne höre ich von Ihnen.

 

Zu mir und meiner Tätigkeit:

Ich berate als Fachanwalt für IT-Recht bei Internetrecht-Rostock.de tagtäglich abgemahnte Online-Händler wie Sie und verfüge daher über Erfahrung aus einer Vielzahl von Abmahnverfahren.

Die Kanzlei Internetrecht-Rostock.de informiert auf Ihrer Internetseite www.internetrecht-rostock.de seit mehr als 10 Jahren mit inzwischen über 2.000 Beiträgen über Themen für Online-Händler und berät eine Vielzahl von Online-Händlern bei der Absicherung Ihrer Auftritte.

 

Andreas Kempcke

Rechtsanwalt

Fachanwalt für IT-Recht

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