Apollo Medienfonds, Filmfonds - Anleger sollten vor Verjährung handeln, Klage auf Schadensersatz möglich

Aktien Fonds Anlegerschutz
23.11.20101251 Mal gelesen
Apollo Medienfonds und Filmfonds, Rechtsanwälte helfen Anlegern noch in diesem Jahr, bevor Verjährung eintritt.

Apollo Filmfonds: Rechtsanwalt Dr. Ralf Stoll von der Dr. Stoll & Kollegen Rechtsanwaltsgesellschaft mbH prüft derzeit für einige geschädigte Anleger der Apollo Medienfonds ihre Rechte bezüglich einer Schadensersatzklage gegen ihre Berater. Klagen werden gegenwärtig vorbereitet, da Verjährung der Ansprüche droht und diese durch eine Klageerhebung schnellstmöglich gehemmt werden soll.

Die Apollo Medienfonds, die in den Jahren 1999-2001 mit einem Gesamtzeichnungskapital von 155 Mio. Euro von der ApolloMedia GmbH, Potsdam, bzw. der Chorus GmbH aufgelegt wurden, wurden von den Banken oftmals als ideales Steuersparmodell, welches sich besonders zur Altersvorsorge auszeichnen würde, betitelt. Dies stellte sich in den letzten Jahren jedoch als Trugschluss und grober Beratungsfehler der Banken und Vermittler dar.

Aufgelegt wurden folgende Medienfonds:

  1. ApolloMedia GmbH & Co. Filmproduktion KG
  2. ApolloMedia GmbH & Co. 2. Filmproduktion KG
  3. ApolloMedia GmbH & Co. 3. Filmproduktion KG
  4. ApolloMedia GmbH & Co. 4. Filmproduktion KG
  5. ApolloMedia GmbH & Co. 5. Filmproduktion KG
  6. ApolloProMedia GmbH & Co. 1. Filmproduktion KG
  7. ApolloProMedia GmbH & Co. 2. Filmproduktion KG
  8. ApolloProMedia GmbH & Co. 3. Filmproduktion KG
  9. ApolloProMovie GmbH & Co. Filmproduktion KG
  10. ApolloProMovie GmbH & Co. 2. Filmproduktion KG
  11. ApolloProMovie GmbH & Co. 3. Filmproduktion KG
  12. ApolloProScreen GmbH & Co. Filmproduktion KG
  13. ApolloScreen GmbH & Co. Filmproduktion KG

Die Anleger der Apollo Medienfonds, so teilte Rechtsanwalt Dr. Ralf Stoll mit, seien nicht über die Risiken der Anlage aufgeklärt worden. So wurde in den meisten Fällen weder auf das Totalverlustrisiko der Investition, da diese eine unternehmerische Beteiligung darstellt, noch auf die steuerliche Problematik der Apollo Medienfonds hingewiesen. Weitere Risiken stellen eine Nachschusspflicht der Anleger der Apollo Medienfonds dar, da häufig nicht die gesamte Einlage einbezahlt wurde bzw. Ausschüttungen zurück verlangt werden, sowie das Zweitmarktrisiko. Die Berater klärten die Anleger der Apollo Medienfonds auch nicht über eventuell geflossene Kick-Backs auf, was jedoch laut BGH Rechtsprechung zwingend notwendig ist und im Falle des Nichtvorliegens einen Schadensersatz schon alleine deswegen begründet.

Viele Anleger der Apollo Medienfonds wurden finanziell geschädigt, eine Schadensersatzklage gegen die Berater erscheint jedoch nach Ansicht von Rechtsanwalt Dr. Ralf Stoll in vielen Fällen aussichtsreich - dies wurde schon durch einige Urteile in der Vergangenheit bestätigt. Jedoch ist immer der Einzelfall zu prüfen, da in Deutschland eine Sammelklage unzulässig ist. Hierbei ist vor allem auf die dreijährige Verjährungsfrist ab Kenntnis zu verweisen, da ansonsten viele Ansprüche nicht mehr geltend gemacht werden können. Geschädigte Anleger der Apollo Medienfonds sollten deshalb nicht weiter abwarten und professionellen Rat von einem im Kapitalanlagerecht spezialisierten Rechtsanwalt einholen.

 

Weitere Informationen und hilfe finden Sie hier: http://www.dr-stoll-kollegen.de/aktuelle-faelle/apollo-media-fonds-apollo-medienfonds-filmfonds