„Die Rechnung hat mich fast umgehauen…“ (wenn der Retter dem Opfer die Rechnung schickt)

Reise und Verbraucherschutz
29.12.20101072 Mal gelesen
„Was mich wirklich umgehauen hat, war dann die Rechnung der Feuerwehr“ verkündete mir neulich das Opfer eines Verkehrsunfalls. Was viele Geschädigte nicht wissen ist, dass Sie auch als Opfer zunächst die Kosten für Ihre Rettung verauslagen müssen, solange die Haftungsquote nicht geklärt ist. Die Kosten können bei Totalschaden eines alten Automobils unter Umständen weit höher ausfallen als der Fahrzeugschaden selbst, z.B. wenn mehrere Fahrzeuge und Spezialwerkzeug erforderlich werden. Dauert ein solcher Einsatz von zwei Fahrzeugen mehr als zwei Stunden, kommen u.U. Kosten von mehr als 1.100,00€ auf den Geretteten zu.

Es liegt auf der Hand: Der Steuerzahler kann die Einsätze nicht mehr tragen. Doch als Opfer ist man dann doch schockiert, wenn nicht nur die gegnerische Versicherung erst bei scheinbar klarer Sachlage ewig auf die "Akteneinsicht" wartet, sondern dann auch noch derartige  Kosten auf einen zukommen, welche unter Umständen zunächst selbst vorgestreckt werden müssen.

In der Praxis läßt sich dies nur bedingt verhindern. Wenden Sie sich frühzeitig an einenFachanwalt für Verkehrsrecht, kann er Ihnen diese Entwicklungen im Personenschadensmanagement zumindest im Vorfeld avisieren und erklären, zudem kann er versuchen, gegenüber der Versicherung zumindest auf eine Teilregulierung im Vorfeld hinzuwirken, was vor Akteneinsicht jedoch nicht immer erfolgreich ist.

Im Falle eines Ermittlungsverfahrens kann sich diese Akteneinsicht bis zu 6 Monate hinziehen. Als Geschädigter haben Sie jedoch nicht die Möglichkeit, selbst Akteneinsicht zu nehmen, so dass Sie im Nachteil sind.

Sie sollten also unbedingt frühzeitig und vor evtl. Aussagen enen Fachanwaqlt für Verkehrsrecht konsultieren, auch wenn dies nach ersten Auskünften Ihrer PKW-Werkstatt überflüssig sein soll...

Ein erfolgreiches Schadensmanagement gelingt meist besser, wenn der gesamte Schaden aus einer Hand bearbeitet wird.

Um auf den Ausgabgspunkt zurückzukommen: Die Einsatzkosten der Berliner Feuerwehr finden Sie unter:

http://www.berliner-feuerwehr.de/bengebo.html