Prozessstandschaft
Unterfall der Prozessführungsbefugnis: Ein fremdes Recht wird im eigenen Namen geltend gemacht.
Die Prozessstandschaft selbst ist nicht gesetzlich definiert. In einigen Gesetzen ist die Prozessstandschaft geregelt, ohne als solche bezeichnet zu werden.
Gesetzliche Prozessstandschaften bestehen z.B. bei:
Mitgläubigern (§ 432 BGB)
Ehegatten (§ 1368 BGB)
Veräußerung der Streitsache während des Prozesses (§ 265 ZPO)
Gewillkürte Prozessstandschaft:
Aufgrund einer Ermächtigung des Rechtsträgers ist eine gewillkürte Prozessstandschaft zulässig, wenn
eine ausdrückliche Ermächtigung vorliegt,
das Recht übertragbar ist, was z.B. auf höchstpersönliche Rechtsgüter nicht zutrifft,
ein eigenes rechtliches Interesse des Prozessstandschafters vorliegt.
Nach der Rechtsprechung liegt bei der Partei kraft Amtes eine gesetzliche Prozessstandschaft vor. Parteien kraft Amtes sind z.B.:
Der Klageantrag ist auf Leistung an den Rechtsinhaber zu stellen, es sei denn der Prozessstandschafter ist Mitrechtsinhaber. In diesen Fällen kann auf Leistung an den Prozessstandschafter geklagt werden.
BGH 28.09.2009 - II ZR 22/08 (Gewillkürte Prozessstandschaft des Insolvenzverwalters)
BGH 21.01.2004 - VIII ZR 209/03 (Auswechselung der klagenden Partei nach einer unzulässigen Prozessstandschaft)
BGH 15.05.2003 - IX ZR 218/02 (Prozessstandschaft des Insolvenzverwalters)
BGH 12.02.1998 - I ZR 5/96
KG Berlin 26.09.1988 - 18 WF 5938/88
BGH 19.03.1987 - III ZR 2/86
Herrmann: Muster und Erläuterungen für einen Unterhaltsantrag in Prozessstandschaft; Familie und Recht - FuR 2009, 680
Leyendecker: Der Widerruf einer (ausgeübten) gewillkürten Prozessstandschaft; Zeitschrift für Zivilprozeß; ZZP 2009, 465
Schuschke: Geltendmachung von Ansprüchen der Gesamtheit der Wohnungseigentümer durch Dritte im Wege gewillkürter Prozessstandschaft; Neue Zeitschrift für Mietrecht - NZM 2005, 81
