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Gesetz über den rechtlichen Schutz von Design (Designgesetz - DesignG)
Bundesrecht
Titel: Gesetz über den rechtlichen Schutz von Design (Designgesetz - DesignG)
Normgeber: Bund
Amtliche Abkürzung: DesignG
Gliederungs-Nr.: 442-5
Normtyp: Gesetz

Gesetz über den rechtlichen Schutz von Design
(Designgesetz - DesignG)

In der Fassung der Bekanntmachung vom 24. Februar 2014 (BGBl. I S. 122)

Zuletzt geändert durch Artikel 10 des Gesetzes vom 10. August 2021 (BGBl. I S. 3490)

Inhaltsübersicht§§
  
Abschnitt 1 
Schutzvoraussetzungen 
  
Begriffsbestimmungen1
Designschutz2
Ausschluss vom Designschutz3
Bauelemente komplexer Erzeugnisse4
Offenbarung5
Neuheitsschonfrist6
  
Abschnitt 2 
Berechtigte 
  
Recht auf das eingetragene Design7
Formelle Berechtigung8
Ansprüche gegenüber Nichtberechtigten9
Entwerferbenennung10
  
Abschnitt 3 
Eintragungsverfahren 
  
Anmeldung11
Sammelanmeldung12
Anmeldetag13
Ausländische Priorität14
Ausstellungspriorität15
Prüfung der Anmeldung16
Weiterbehandlung der Anmeldung17
Eintragungshindernisse18
Führung des Registers, Eintragung und Designinformation19
Bekanntmachung20
Aufschiebung der Bekanntmachung21
Einsichtnahme in das Register22
Datenschutz22a
Verfahrensvorschriften, Beschwerde und Rechtsbeschwerde23
Verfahrenskostenhilfe24
Elektronische Verfahrensführung, Verordnungsermächtigung25
Verordnungsermächtigungen26
  
Abschnitt 4 
Entstehung und Dauer des Schutzes 
  
Entstehung und Dauer des Schutzes27
Aufrechterhaltung28
  
Abschnitt 5 
Eingetragenes Design als Gegenstand des Vermögens 
  
Rechtsnachfolge29
Dingliche Rechte, Zwangsvollstreckung, Insolvenzverfahren30
Lizenz31
Angemeldete Designs32
  
Abschnitt 6 
Nichtigkeit und Löschung 
  
Nichtigkeit33
Antragsbefugnis34
Nichtigkeitsverfahren vor dem Deutschen Patent- und Markenamt34a
Aussetzung34b
Beitritt zum Nichtigkeitsverfahren34c
Teilweise Aufrechterhaltung35
Löschung36
  
Abschnitt 7 
Schutzwirkungen und Schutzbeschränkungen 
  
Gegenstand des Schutzes37
Rechte aus dem eingetragenen Design und Schutzumfang38
Vermutung der Rechtsgültigkeit39
Beschränkungen der Rechte aus dem eingetragenen Design40
Reparaturklausel40a
Vorbenutzungsrecht41
  
Abschnitt 8 
Rechtsverletzungen 
  
Beseitigung, Unterlassung und Schadenersatz42
Vernichtung, Rückruf und Überlassung43
Haftung des Inhabers eines Unternehmens44
Entschädigung45
Auskunft46
Vorlage und Besichtigung46a
Sicherung von Schadensersatzansprüchen46b
Urteilsbekanntmachung47
Erschöpfung48
Verjährung49
Ansprüche aus anderen gesetzlichen Vorschriften50
Strafvorschriften51
  
Abschnitt 9 
Verfahren in Designstreitsachen 
  
Designstreitsachen52
Geltendmachung der Nichtigkeit52a
Widerklage auf Feststellung oder Erklärung der Nichtigkeit52b
Gerichtsstand bei Ansprüchen nach diesem Gesetz und dem Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb53
Streitwertbegünstigung54
  
Abschnitt 10 
Vorschriften über Maßnahmen der Zollbehörde 
  
Beschlagnahme bei der Ein- und Ausfuhr55
Einziehung, Widerspruch56
Zuständigkeiten, Rechtsmittel57
Verfahren nach der Verordnung (EU) Nr. 608/201357a
  
Abschnitt 11 
Besondere Bestimmungen 
  
Inlandsvertreter58
Berühmung eines eingetragenen Designs59
Eingetragene Designs nach dem Erstreckungsgesetz60
Typografische Schriftzeichen61
  
Abschnitt 12 
Gemeinschaftsgeschmacksmuster 
  
Weiterleitung der Anmeldung62
Anwendung der Vorschriften dieses Gesetzes auf Gemeinschaftsgeschmacksmuster62a
Gemeinschaftsgeschmacksmusterstreitsachen63
Unterrichtung der Kommission63a
Örtliche Zuständigkeit der Gemeinschaftsgeschmacksmustergerichte63b
Insolvenzverfahren63c
Erteilung der Vollstreckungsklausel64
Strafbare Verletzung eines Gemeinschaftsgeschmacksmusters65
  
Abschnitt 13 
Schutz eingetragener Designs nach dem Haager Abkommen 
  
Anwendung dieses Gesetzes66
Einreichung der internationalen Anmeldung67
Weiterleitung der internationalen Anmeldung68
Prüfung auf Eintragungshindernisse69
Nachträgliche Schutzentziehung70
Wirkung der internationalen Eintragung71
  
Abschnitt 14 
Übergangsvorschriften 
  
Anzuwendendes Recht72
Rechtsbeschränkungen73
Übergangsvorschriften zum Gesetz zur Modernisierung des Geschmacksmustergesetzes sowie zur Änderung der Regelungen über die Bekanntmachungen zum Ausstellungsschutz74