Preisangabe - Sondervorschriften
§ 11 EVO
§ 7 FahrlGDV
Außerhalb der Preisangabenverordnung sind in einer Reihe von Sondervorschriften Verpflichtungen zur Preisangabe geregelt.
Nach dem Personenbeförderungsgesetz sind die Beförderungsentgelte und die Besonderen Beförderungsbedingungen vom Unternehmer vor ihrer Einführung ortsüblich bekannt zu machen. Die Bekanntmachung ist in den zum Aufenthalt der Fahrgäste bestimmten Räumen (Bahnhöfe, Verkaufsstellen, Wartehallen, wichtige Haltestellen) auszuhängen. Sie sind in Bussen auch mitzuführen.
Taxen müssen mit einem beleuchtbaren Fahrpreisanzeiger ausgerüstet sein, der das Beförderungsentgelt getrennt nach Fahrpreisen und Zuschlägen und gegebenenfalls der anzuwendenden Tarifstufe anzeigt. Die Tarifbestimmungen sind mitzuführen.
Auf Mietwagen finden die Vorschriften der PAngV für Leistungen Anwendung (Preisangabe bei Leistungsangeboten).
§ 11 Eisenbahnverkehrsordnung sieht vor, dass der Tarif die Fahrpreise enthält. Dieser ist an besetzten Bahnhöfen und Auskunftsstellen zur Einsicht bereitzuhalten. Die Tarife für Gepäckträger und die Entgelte für die Gepäckaufbewahrung sind an den Gepäckannahme- und Ausgabestellen auszuhängen.
Für Fahrlehrer gilt, dass die (frei gebildeten) Entgelte mit den Geschäftsbedingungen in den Geschäftsräumen durch Aushang bekannt zu geben sind. In der Anlage 5 zur Durchführungsverordnung zum Fahrlehrergesetz ist ein zu verwendendes Muster abgedruckt. Danach ist aufzugliedern nach:
Grundbetrag für die allgemeinen Aufwendungen einschließlich des theoretischen Unterrichts sowie der zusätzliche Grundbetrag, wenn die Prüfung nicht bestanden wird und die Ausbildung fortgesetzt wird,
Vorstellungsentgelte,
Fahrstunden (je 45 Minuten),
besondere Ausbildungsfahrten auf Bundes- oder Landstraßen, Autobahnen oder bei Dämmerung oder Dunkelheit,
Unterweisung am Fahrzeug,
Seminare.
Preisangabe bei Leistungsangeboten
Preisangabe - Gaststätte und Beherbergungsbetrieb
Preisangabe - Tankstelle und Parkplatz
Preisangabe - Verbraucherschutz
Gelberg: Verwaltungspraxis und Rechtsprechung 2005-2007 zur Preisangabenverordnung; Gewerbearchiv - GewArch 2008, 279
Goldberg: (K)ein "Haircut" bei der Preisangabenverordnung?; Wettbewerb in Recht und Praxis - WRP 2013, 1561