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Gesetz über die Grundsätze des Haushaltsrechts des Bundes und der Länder (Haushaltsgrundsätzegesetz - HGrG)
Bundesrecht
Titel: Gesetz über die Grundsätze des Haushaltsrechts des Bundes und der Länder (Haushaltsgrundsätzegesetz - HGrG)
Normgeber: Bund
Amtliche Abkürzung: HGrG
Gliederungs-Nr.: 63-14
Normtyp: Gesetz

Gesetz über die Grundsätze des Haushaltsrechts des Bundes und der Länder
(Haushaltsgrundsätzegesetz - HGrG)

Vom 19. August 1969 (BGBl. I S. 1273)

Zuletzt geändert durch Artikel 10 des Gesetzes vom 14. August 2017 (BGBl. I S. 3122)

Der Bundestag hat mit Zustimmung des Bundesrates das folgende Gesetz beschlossen:

Redaktionelle Inhaltsübersicht§§
  
Teil I 
Vorschriften für die Gesetzgebung des Bundes und der Länder 
  
  
  
  
Gesetzgebungsauftrag1
Haushaltswirtschaft1a
  
Abschnitt I 
Allgemeine Vorschriften zum Haushaltsplan 
  
Bedeutung des Haushaltsplans2
Wirkungen des Haushaltsplans3
Haushaltsjahr4
Notwendigkeit der Ausgaben und Verpflichtungsermächtigungen5
Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit, Kosten- und Leistungsrechnung6
Budgetierung6a
Grundsatz der Gesamtdeckung7
Grundsätze der staatlichen Doppik7a
  
Abschnitt II 
Aufstellung des Haushaltsplans 
  
Vollständigkeit und Einheit, Fälligkeitsprinzip8
Geltungsdauer der Haushaltspläne9
Gliederung von Einzelplänen und Gesamtplan10
Übersichten zum Haushaltsplan11
Bruttoveranschlagung, Einzelveranschlagung, Selbstbewirtschaftungsmittel, Erläuterungen, Planstellen12
Kreditermächtigungen13
Zuwendungen14
Übertragbarkeit, Deckungsfähigkeit15
Baumaßnahmen, größere Beschaffungen, größere Entwicklungsvorhaben16
Fehlbetrag17
Betriebe, Sondervermögen18
  
Abschnitt III 
Ausführung des Haushaltsplans 
  
Bewirtschaftung der Ansätze des Haushaltsplans19
Bruttonachweis, Einzelnachweis20
(weggefallen)21
Verpflichtungsermächtigungen22
Gewährleistungen, Kreditzusagen23
Andere Maßnahmen von finanzieller Bedeutung24
Haushaltswirtschaftliche Sperre25
Zuwendungen, Verwaltung von Mitteln oder Vermögensgegenständen26
Sachliche und zeitliche Bindung27
Personalwirtschaftliche Grundsätze28
Baumaßnahmen, größere Beschaffungen, größere Entwicklungsvorhaben29
Öffentliche Ausschreibung30
Änderung von Verträgen, Veränderung von Ansprüchen31
  
Abschnitt IV 
Zahlungen, Buchführung und Rechnungslegung 
  
Zahlungen32
Buchführung, Belegpflicht33
Buchung nach Haushaltsjahren34
Vermögensbuchführung, integrierte Buchführung35
Abschluss der Bücher36
Rechnungslegung37
Gliederung der Haushaltsrechnung38
Kassenmäßiger Abschluss39
Haushaltsabschluss40
Abschlussbericht41
  
Abschnitt V 
Prüfung und Entlastung 
  
Aufgaben des Rechnungshofes42
Prüfung bei Stellen außerhalb der Verwaltung43
Prüfung staatlicher Betätigung bei privatrechtlichen Unternehmen44
Gemeinsame Prüfung45
Ergebnis der Prüfung46
Entlastung, Rechnung des Rechnungshofes47
  
Abschnitt VI 
Sondervermögen des Bundes oder des Landes und bundesunmittelbare oder landesunmittelbare juristische Personen des öffentlichen Rechts 
  
Grundsatz48
  
Teil II 
Vorschriften, die einheitlich und unmittelbar gelten 
  
Grundsatz49
Gremium zur Standardisierung des staatlichen Rechnungswesens49a
Finanzstatistische Berichtspflichten49b
Verfahren bei der Finanzplanung50
Koordinierende Beratung der Grundannahmen der Haushalts- und Finanzplanungen; Einhaltung der Haushaltsdisziplin im Rahmen der Europäischen Wirtschafts- und Währungsunion51
(weggefallen)51a
Auskunftspflicht52
Rechte gegenüber privatrechtlichen Unternehmen53
Unterrichtung der Rechnungsprüfungsbehörde54
Prüfung von juristischen Personen des öffentlichen Rechts55
Rechte der Rechnungsprüfungsbehörde, gegenseitige Unterrichtung56
Bundeskassen, Landeskassen57
  
Teil III 
Übergangs- und Schlussbestimmungen 
  
Öffentlich-rechtliche Dienst- oder Amtsverhältnisse, Zuständigkeitsregelungen58
(weggefallen)59
In-Kraft-Treten60