Zu der hier vorliegenden Abmahnung:
Die hier vorliegende Abmahnung ist an einen eBay-Verkäufer gerichtet, der als privater Verkäufer auftritt. Unter Hinweis auf den eBay-Auftritt des Abgemahnten wird darauf hingewiesen, dass der Abgemahnte als gewerblicher Anbieter einzustufen sei.
Im Weiteren wird ausgeführt, dass die Abmahnerin zahlreiche Vorschriften beachten muss. Insbesondere müsse sie das Widerrufsrecht der Kunden beachten, Belehrungen vornehmen und Steuern abführen. Der Abgemahnte halte keine Anbieterkennzeichnung, keine Widerrufsbelehrung, kein Muster-Widerrufsformular und auch keine Informationen, die im elektronischen Geschäftsverkehr zur Verfügung gestellt werden müssen, vor.
Zu den Forderungen in der Abmahnung:
Der Abgemahnte soll eine Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung abgeben und Rechtsanwaltskosten nach einem Gegenstandswert von 30.000,00 Euro (1.358,86 Euro) zahlen.
Meine Empfehlungen:
- Unterschreiben Sie auf keinen Fall ohne anwaltliche Beratung voreilig die vorformulierte Unterlassungserklärung.
- Nehmen Sie ohne Prüfung keine Zahlung vor.
- Lassen Sie sich zunächst anwaltlich beraten.
Zu mir und meiner Tätigkeit:
Ich berate als Fachanwalt für Gewerblichen Rechtsschutz in meiner Kanzlei Internetrecht-Rostock.de tagtäglich Abgemahnte wie Sie und verfüge daher über Erfahrung aus einer Vielzahl von Abmahnverfahren.
Auf der Internetseite meiner Kanzlei www.internetrecht-rostock.de berichte ich seit mehr als 10 Jahren aus der Praxis über Abmahnungen. Dort finden Sie umfangreiche Informationen zu Abmahnfallen und Tipps für Abgemahnte.
Sie haben auch eine Abmahnung erhalten?
Wenn Sie auch eine Abmahnung der PB-ViGoods GmbH über die ANKA Rechtsanwälte erhalten haben, berate ich gern auch Sie.
Rufen Sie mich einfach an: 0381 - 260 567 30.
Oder schicken Sie mir eine E-Mail: rostock@internetrecht-rostock.de.
Johannes Richard
Rechtsanwalt
Fachanwalt für Gewerblichen Rechtsschutz
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