Gesetzentwurf gegen Abmahnmissbrauch: Welche Änderungen geplant sind und was das für Online-Händler bedeutet

14.09.201882 Mal gelesen
Das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz hat den Entwurf eines Gesetzes gegen Abmahnmissbrauch vorgelegt.

 

Als spezialisierter Rechtsanwalt berate ich seit Jahren unter anderem Betroffene, die eine wettbewerbsrechtliche Abmahnung erhalten haben. In diesem Zusammenhang hatte ich auch immer wieder mit Fällen missbräuchlicher Abmahnungen zu tun, mit denen wegen geringfügiger Rechtsverstöße horrende Kosten geltend gemacht worden sind. Nachdem das Problem in der Vergangenheit immer mal wieder diskutiert worden ist, flammte die Diskussion wegen befürchteter Abmahnwellen aufgrund von Verstößen gegen die Datenschutz-Grundverordnung (DS-GVO) zuletzt wieder größer auf. Nun hat das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz den Entwurf eines Gesetzes gegen Abmahnmissbrauch vorgelegt (Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung des fairen Wettbewerbs):

 

Missbräuche sollen zukünftig erschwert werden

Positiv ist zunächst einmal, dass der Gesetzgeber offenbar endlich erkannt hat, dass die bisherigen Regelungen zur Eindämmung des Abmahnunwesens nicht ausreichen. In dem vorliegenden Gesetzentwurf heißt es hierzu:

"In letzter Zeit mehren sich die Anzeichen, dass trotz dieser Regelungen weiterhin missbräuchliche Abmahnungen ausgesprochen werden. Es liegt ein nicht hinnehmbarer Missstand vor, wenn Abmahnungen wegen geringfügigen Verstößen gegenüber Kleinstunternehmen zur Erzielung von Gebühren und Vertragsstrafen ausgesprochen werden. Die vorgeschlagenen Regeln zielen auf die Eindämmung von Abmahnmissbrauch, ohne die die Interessen der in diesem Bereich tätigen seriösen Akteure unbillig zu behindern."

 

Abmahnungen sollen also auch zukünftig weiterhin grundsätzlich möglich sein. Missbräuche sollen aber erschwert werden. Der Lösungsansatz des Gesetzentwurfes hierfür klingt simpel:

"Der Gesetzentwurf sieht zur Eindämmung missbräuchlicher Abmahnungen höhere Anforderungen an die Befugnis zur Geltendmachung von Ansprüchen, die Verringerung finanzieller Anreize für Abmahnungen, mehr Transparenz sowie vereinfachte Möglichkeiten zur Geltendmachung von Gegenansprüchen vor."

 

Der Gesetzentwurf sieht ein ganzes Bündel verschiedene Maßnahmen vor, um rechtsmissbräuchliche Abmahnungen zu verhindern. Konkret geplant ist unter anderem:

  • Erhöhung der Anforderungen an die Abmahnbefugnis
  • gesetzliche Regelung von Kriterien für einen Missbrauch
  • Ausschluss der Kostenerstattung bei unerheblichen Verstößen
  • Wegfall des sogenannten "fliegenden Gerichtsstandes"
  • Beschränkung der Vertragsstrafenhöhe für geringfügige Wettbewerbsverstöße

 

Umfassende Informationen und eine Einschätzung zu den geplanten Gesetzesänderungen finden Sie auf der Internetseite meiner Kanzlei unter:

https://www.internetrecht-rostock.de/gesetzentwurf-gegen-abmahnmissbrauch.htm

 

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Zu mir und meiner Tätigkeit:

Ich berate als Fachanwalt für Gewerblichen Rechtsschutz in meiner Kanzlei Internetrecht-Rostock.de tagtäglich Abgemahnte wie Sie und verfüge daher über Erfahrung aus einer Vielzahl von Abmahnverfahren.

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Johannes Richard
Rechtsanwalt
Fachanwalt für Gewerblichen Rechtsschutz

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