Vertriebsrecht

Vertriebsrecht

Das Vertriebsrecht dient der Regelung der Absatzorganisation. Des Weiteren finden sich Vorschriften im Rahmen der kartell- und wettbewerbsrechtlichen Fragestellungen. Es umfasst insbesondere die Rechtsverhältnisse zwischen dem Unternehmer und dem Handelsvertreter oder Makler, zwischen Versicherung und Versicherungsvertreter oder Versicherungsmakler, zwischen Bausparkasse und Bausparkassenvertreter, zwischen Franchisegeber und Franchisenehmer, zwischen Arbeitgeber und angestelltem Reisenden und zwischen Hersteller bzw. Lieferant und Vertragshändler. Da das Vertriebsrecht keine zusammenfassende Kodifizierung erfährt, ist eine Kenntnis in verschiedenen Rechtsgebieten notwendig.

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