Unterhaltsabfindung ist bindend
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Die Vereinbarung einer Unterhaltsabfindung ist auch dann noch bindend, wenn der Unterhaltsberechtigte eine neue Ehe schließt.
Der nacheheliche Unterhalt kann über eine Vereinbarung auch durch eine Abfindung abgegolten werden. Eine solche Vereinbarung wird nach Ansicht des Bundesgerichtshofs auch dann nicht gegenstandslos, wenn der Empfänger vor der vollständigen Abfindung eine neue Ehe eingeht.