Selbstanzeige bei Steuerhinterziehung: Verschärfung in der Kritik der Bundessteuerberaterkammer

Steuern und Steuerstrafrecht
17.09.2014400 Mal gelesen
Mit dem Gesetz zur Änderung der Abgabenordnung und des Einführungsgesetzes zur Abgabenordnung sollen in Zukunft die Voraussetzungen für eine strafbefreiende Selbstanzeige deutlich verschärft werden.

Hierzu hat die Bundessteuerberaterkammer unter anderem wie folgt Stellung genommen:

Zitat: "Die Regelung des § 371 AO schafft einen gesetzlichen Anreiz zur Selbstanzeige und erleichtert dem Steuerpflichtigen die Rückkehr zur Steuerehrlichkeit. Dieser Weg durch Straffreiheit zur Steuerehrlichkeit hat - wie vom Gesetzgeber beabsichtigt - zusätzliche Einnahmen generiert, ohne großen Aufwand für die Verwaltung. Die Vergangenheit hat gezeigt, dass das Institut der Selbstanzeige den Gesetzeszweck erfüllt. Die Rechtsfolge der Straffreiheit erklärt sich als Bindeglied zwischen der Mitwirkungsverpflichtung im Besteuerungsverfahren und dem verfassungsrechtlich gebotenen nemo-tenetur-Grundsatz, nach dem niemand gezwungen werden kann, sich selbst zu belasten.

Bereits die durch das Schwarzgeldbekämpfungsgesetz erfolgten gesetzlichen Änderungen am Rechtsinstitut der Selbstanzeige haben die Vielgestaltigkeit des Unternehmensalltags verkannt und die Komplexität des Steuerrechts unberücksichtigt gelassen. Die Selbstanzeige, die dem Staat unbekannte Steuerquellen erschließt und dem Steuerpflichtigen die Rückkehr in die Steuerehrlichkeit ermöglicht, ist zu einem schwer kalkulierbaren Risiko geworden. Die verschärften Voraussetzungen für eine wirksame Selbstanzeige haben in vielen Fällen zu Rechtsunsicherheit geführt, die gesetzliche Regelung ist im Unternehmensalltag schwer handhabbar.

Es sollte berücksichtigt werden, dass jede weitere Verschärfung der Selbstanzeige dazu führen kann, dass das Instrument der Selbstanzeige weniger genutzt wird und die Finanzverwaltung die entsprechenden Fälle entweder nicht erfährt oder mit großem Aufwand ermitteln muss.

Die Bundessteuerberaterkammer setzt sich daher aus der Beratersicht dafür ein, dass die Selbstanzeige in einer für die Praxis handhabbaren Ausgestaltung erhalten bleibt. Im Hinblick auf die in dem Referentenentwurf geplanten Verschärfungen wird es in Zukunft fraglich sein, ob der Mandant dem Rat des Steuerberaters folgen kann.

Zu bedenken ist weiterhin: Steuerschuldverhältnisse sind Dauerschuldverhältnisse. Finanzverwaltung und Steuerbürger müssen auch in Zukunft kooperativ zusammenarbeiten. Insoweit ist eine Steuerhinterziehung beispielsweise nicht mit einem Betrug vergleichbar. Es muss daher ein Weg gefunden werden, auch nach einer Verfehlung wieder vertrauensvoll zusammenzuarbeiten. Diesen Weg bietet die Selbstanzeige. Eine Verschärfung der Selbstanzeige, die zu einer faktischen Abschaffung führte, wäre daher kontraproduktiv."