Keine Scheinselbstständigkeit im Baugewerbe – Sozialgericht Dessau-Roßlau – Urteil vom 15.12.2016 – S 6 R 380/13

Soziales und Sozialversicherung
07.04.2017445 Mal gelesen
Das SG Dessau-Roßlau hat einen Beitragsbescheid aufgehoben, worin die Deutsche Rentenversicherung Bund Sozialversicherungsbeiträge in Höhe von 99.783,92 EUR für die Beauftragung eines vermeintlich scheinselbstständigen Subunternehmers im Anschluss an eine Betriebsprüfung nachgefordert hatte.

Sozialgericht Dessau-Roßlau - Urteil vom 15.12.2016 - S 6 R 380/13

Die Deutsche Rentenversicherung hat keine Berufung eingelegt. Das Urteil ist rechtskräftig. Dem Verfahren waren zudem strafrechtliche Ermittlungen des Hauptzollamtes voraufgegangen. Der Geschäftsführer sowie der Subunternehmer wurden vom Amtsgericht Zerbst durch Urteil vom 11.11.2015 freigesprochen.

Auf unserer Homepage finden Sie weitere Informationen zum Thema Betriebsprüfung der Rentenversicherungsträger sowie zum Thema Strafverfahren wegen Vorenthalten von Arbeitsentgelt (§ 266a StGB).


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