„Schrottimmobilie“ Postwurfsendung was tun?

Schweizer Recht
31.03.20061974 Mal gelesen

"Schrottimmobilie" Postwurfsendung was tun?

Derzeit rollt eine neue Kampagne von Postwurfsendungen in die Briefkästen geprellter Anleger, die in geschlossene Immobilienfonds investiert haben.

Ausgerechnet von den, die Beteiligung treuhänderisch für den Anleger haltenden Steuerberatungs- GmbH kommen Angebote, für eine auf einen Höchstbetrag beschränkte Pauschale, Anwälte zu vermitteln.

Diese würden dann die Aussichten für eine Rückabwicklung überprüfen.

Wir empfehlen diese Schreiben zum Anlass zu nehmen, die eigenen Unterlagen zu prüfen und sich mit dem Thema auseinander zu setzen.

Informieren Sie sich sodann besser, wo in Ihrer Nähe ein auf die Rückabwicklung dieser Verträge spezialisierter Rechtsanwalt praktiziert, den Sie kennen oder den Sie sich zumindest selber aussuchen können.

In den meisten Fällen, so können wir aus unserer Praxis berichten, kann der Anwalt die Frage ob eine Rückabwicklung in Frage kommt, schon im Rahmen einer Erstberatung abschließend klären.

Die Kosten hierfür bewegen Sich im Rahmen von maximal € 190,00 zzgl. MwSt (für Verbraucher).

Sehr häufig bieten Ihnen diese Spezialisten auf Nachfrage eine Pauschale an, die erheblich günstiger ist und - sofern Ihre Verträge rückabgewickelt werden können, in den dann anfallenden Gebühren aufgeht.

Wir können nur allen Anlegern empfehlen, alsbald Ihre Rechte von einem Rechtsanwalt eigener Wahl überprüfen zu lassen.

Den meisten kann geholfen werden!

Rechtsanwalt Jörg Reich

http://www.anwaelte-giessen.de