Recht islamischer Staaten

Recht islamischer Staaten

Die religiöse Rechtsordnung des Islam, die Scharia, gehört nach traditionellem islamischem Verständnis zu den konstitutiven Elementen der islamischen Gemeinschaft. Das islamische Recht nimmt für sich in Anspruch, das gesamte Leben des Muslim zu regeln, und zwar sowohl den uns vertrauten Bereich der Rechtsbeziehungen zwischen den Menschen, als auch den Bereich der äußeren Beziehungen zu Gott, nämlich Kultus und rituelle Verpflichtungen. Zu ersterem gehören insbesondere Ehe-, Erb-, Obligationen-, Straf-, Verfahrensrecht und Vorschriften politischer Art, zu letzterem sind vor allem die fünf "Säulen" des Islam, Glaubensbekenntnis, rituelles Gebet, Fasten, Almosengabe und Pilgerfahrt, zu zählen.

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