Nachbarrecht - Überhängende Äste

Norwegisches Recht
06.10.20065288 Mal gelesen

Frage:

Auf dem Grundstück meines Nachbarn steht ein großer, alter Laubbaum. Leider hängen seine Äste weit und tief über einen Teil meines Daches, so daß vom Naturschutzreferat auf meinen Antrag hin die Genehmigung erteilt wurde, die überhängenden Äste begrenzt zurückzuschneiden.Mein Nachbar weigert sich allerdings dafür dieKosten zu übernehmen. Sein Argument: Der Baum habe bereits vor dem Bau meines Hauses existiert, somit sei er für die Beeinträchtigungendes Daches durch den Baum nicht verantwortlich zu machen.Muß er wirklich nicht die Kosten übernehmen?

Antwort:

Hängen Baumzweige über die nachbarschaftliche Grenze oder wachsen Wurzeln hindurch, darf der betroffene Grundstückseigentümer diese selbst abschneiden, wenn der Nachbar dies nicht nach Aufforderung mit Fristsetzung getan hat (§ 910 BGB). Die Kosten dafür muss der Nachbar dann tragen, wenn der Überwuchs in das Eigentum des betroffenen Grundstückseigentümers eingegriffen hat (§ 1004 BGB), also beispielsweise Schäden am Dach verursacht oder den Lichteinfall stört. Auf das Alter des Baumes kommt es nicht an.