Nachbarrecht - Überhängede Äste II.

Nachbarrecht Nachbarklage
30.08.20073554 Mal gelesen

FRAGE:
Die Grundstücksgrenze zu unserem Nachbarn ist durch alte Lorbeerbaum-Bepflanzung grün bewachsen. Unser Nachbar schneidet ihn störende Äste ab und wirft sie dann auf unser Grundstück. Frage: müssen wir die von Ihm abgeschnittenen Äste entsorgen?

ANTWORT:
Bevor jemand Zweige von Pflanzen des Nachbargrundstücks abschneiden darf, muss er den Nachbarn auffordern, dies selbst zu tun; kommt der Nachbar dem nicht nach, darf selbst abgeschnitten werden. Die abgetrennten Zweige dürfen aber nicht einfach auf das Nachbargrundstück zurückgeworfen werden. Derjenige, der die Zweige abgeschnitten hat, erwirbt sogar Eigentum daran und muss sie entsorgen. Er kann die Kosten dafür aber vom Nachbarn erstattet verlangen; das vermeidet Ihr Nachbar, indem er Ihre Äste herüberwirft. Auf das Alter der Pflanzen kommt es im Übrigen nicht an.