Mediationsgesetz ist in Kraft getreten

Mediation und Streitschlichtung
28.07.20122994 Mal gelesen
Am 26.07.2012 ist das neue Mediationsgesetz in Kraft getreten. Es nennt sich "Gesetz zur Förderung der Mediation und anderer Verfahren der außergerichtlichen Konfliktbeilegung".

Was ist Mediation überhaupt? Wozu gibt es Mediatoren?

Mediation und Mediatoren

Eine genaue Definition befindet sich in § 1 Absatz des neuen Gesetzes:

(1) Mediation ist ein vertrauliches und strukturiertes Verfahren, bei dem Parteien mit Hilfe eines oder mehrerer Mediatoren freiwillig und eigenverantwortlich eine einvernehmliche Beilegung ihres Konflikts anstreben.

(2) Ein Mediator ist eine unabhängige und neutrale Person ohne Entscheidungsbefugnis, die die Parteien durch die Mediation führt.

In dem neuen Gesetz wird u.a. erstmals gesetzlich geregelt, welche Kompetenzen ein Mediator erfüllen muss. So wird Qualität von Mediation gesichert.

Mediation kann bei Konflikten eingesetzt werden, so zum Beispiel als

  • Wirtschaftsmediation
  • Familienmediation
  • Erbschaftsmediation

Welche Vorteile hat Mediation?

Der Vorteil von Mediation besteht darin: Wer sich vor Gericht streitet, zerstört dadurch häufig die Möglichkeit der künftigen Zusammenarbeit mit dem "Gegner" bzw. die Beziehung auf der persönlichen Ebene. Bei einer Mediation kann im Gegensatz dazu durch die Konfliktklärung die Beziehung auf der persönlichen Ebene bzw. die berufliche Zusammenarbeit auf ein danach verbessertes Niveau gestelt werden. Beide Seiten sind dann Gewinner des Mediationsverfahrens.

Wenn sich Erik und Iris um eine Orange streiten, würde der Richter die Orange in zwei Hälften teilen. Eine schlechte Entscheidung - denn eigentlich will Erik den Saft der Orange auspressen, während Iris die Orangenschale zum Backen benutzen will. Die Lösung der Mediation: Erik presst die Orange aus und gibt Iris die ausgespresste Orange. So erhält Erik 100% des Orangesafts und Iris erhält 100% der Schale. Das findet der Mediator bzw. die Mediatorin heraus, wenn in dem Mediationsverfahren herausgearbeitet wird, welche Interessen Erik und Iris mit ihrem Wunsch nach der Orange eigentlich verfolgen. Klassischer Weise werden dagegen vor Gericht Positionen geltend gemacht - es geht darum, Anprüche durchzusetzen. Dagegen wird in einem gerichtlichen Verfahren der Fokus nicht auf die dahinterstehenden Interessen - warum die Ansprüche überhaupt durchgesetzt werden sollen - gesetzt.

Entwicklung

Im Februar 2012 hatte der Bunderat den Vermittlungsausschuss angerufen.

Am 27.06.2012 einigte sich der Vermittlungsausschuss über umstrittene Punkte des Gesetzes, diese Beschlussempfehlung des Vermittlungsausschusses nahm der Bundestag am 28.06.2012 an. Am 29.06.2012 beschloss der Bundesrat, gegen das Gesetz keinen Einspruch gemäß Art. 77 III GG einzulegen.

Am 26.07.2012 ist das neue Gesetz in Kraft getreten.

Das Gesetz vom 21.07.2012 finden Sie hier im Volltext.

Zu dem Thema Wirtschaftmediation finden Sie hier weitere Informationen.

Für weitere Informationen können Sie sich gerne an die Kanzlei Wienen wenden:

Tel. 030 / 390 398 80

Rechtsanwältin Amrei Viola Wienen
zertifizierte Wirtschaftsmediatorin (IHK)
Kurfürstendamm 125 A
10711 Berlin
Tel. 030 - 390 398 80
www.kanzlei-wienen.de