Die betriebsbedingte Kündigung - Was ist zu beachten ?
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Viele Arbeitgeber sind der Meinung, dass man Mitarbeiter ohne weiteres immer dann entlassen kann, wenn die Umsätze zurückgehen. Diese Betrachtung führt im Arbeitsgerichtsprozess meist zu der nüchternen Erkenntnis, dass
der Arbeitnehmer im Verhandlungspoker um eine angemessene Abfindung die besseren Karten hat, da das Gericht den
Umsatzrückgang als Kündigungsgrund eher skeptisch betrachtet. Eine wirksame betriebsbedingte Kündigung muss sich nämlich an vier Voraussetzungen messen lassen, damit sie in den Augen des Arbeitsrichters sozial gerechtfertigt ist: