Makler - Reservierungsgebühr zurückfordern!

Maklerrecht
19.03.202417 Mal gelesen
Beim Makler eine Reservierungsgebühr teuer bezahlt und nicht erstattet bekommen?

Der Bundesgerichtshof (BGH) hat in einer Entscheidung (AZ.: I ZR 113/22) festgestellt, dass eine Klausel, die Verbraucher dazu verpflichtet, eine nicht erstattbare Reservierungsgebühr zu zahlen und diesen Ausschluss in den allgemeinen Geschäftsbedingungen festzulegen, unangemessen benachteiligt.

Infolge dieser Klarstellung haben wir im Auftrag unseres Mandanten Klage eingereicht. Dieser hatte eine Reservierungsgebühr in Höhe von 2.000 € für ein Grundstück gezahlt, die nahezu der zu erwartenden Maklerprovision entsprach.

Vor Abschluss des Kaufvertrags wurden unserem Mandanten Aspekte des Grundstücks bewusst, die ihn klar von einem Kauf abhielten. Trotz seiner Bemühungen um Rückerstattung der Reservierungsgebühr blieb er erfolglos.

Erst durch die Klage erzielte er den gewünschten Erfolg. Die Entscheidung des Amtsgerichts Biedenkopf ist hier einsehbar, jedoch (Stand: 19.03.2024) noch nicht rechtskräftig.

Kaufinteressenten, die eine Reservierungsgebühr an ihren Makler gezahlt haben und diese nicht zurückerstattet bekommen haben oder sie nicht mit der Maklerprovision verrechnet wurde, sollten erwägen, eine solche Rückerstattung einzufordern. In vielen Fällen kann die Rückzahlung der Reservierungsgebühr erfolgreich gerichtlich durchgesetzt werden.

Auch Reservierungsgebühren, die bereits ab 2021 gezahlt wurden, können noch im Jahr 2024 zurückgefordert werden.

Wir stehen Ihnen gerne telefonisch oder per E-Mail für eine kostenfreie und unverbindliche Ersteinschätzung Ihres Falls zur Verfügung.