Wussow - Informationen zum Versicherungs- und Haftpflichtrecht (Bsp. eines Beitrags zum Vertragsrecht)
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Beratungspflichten der Bank gegenüber dem Anleger (§ 675 I BGB)
Wichtigste nationale Vorschrift ist das Luftverkehrsgesetz (LuftVG). Luftfahrer bedürfen einer Erlaubnis, Fluglehrer einer besonderen Erlaubnis. Das LuftVG regelt ferner die Errichtung von Flugplätzen und begründet für Luftfahrtunternehmen und Luftfahrtveranstaltungen eine Genehmigungspflicht. Der öffentlich-rechtliche Teil des LuftVG wird ergänzt durch die Luftverkehrsordnung und die Luftfahrtpersonalverordnung.