Keine Tiernahrung auf Kosten der Krankenkasse - SG Dortmund, Urteil vom 16.04.2019 - S 8 KR 1740/18

Krankenversicherungsrecht
14.06.201931 Mal gelesen
Wenn die eigenen Mittel nicht mehr reichen, denkt man darüber nach, das Sozialsystem anzuzapfen. Solange man einen Rechtsanspruch auf die begehrte Leistung hat, lässt sich alles stemmen. Es gibt allerdings kreative Zeitgenossen, die neue Wege einschlagen.

Der Mensch und sein Haustier ... Die positive Ausstrahlung von Katze, Vogel oder Hund kennt jeder. Das ist die angenehme Seite. Auf der anderen kosten Tiere Geld. Sie brauchen Futter, müssen zum Tierarzt und wollen bei Abwesenheit versorgt sein. Da kommt man dann schon mal auf ungewöhnliche Ideen. Zum Beispiel die, laufende Kosten fürs Getier von der Krankenkasse einzufordern.

Der Fall: Versicherte V. war in psychotherapeutischer Behandlung. Sie hielt einen Hund und eine Katze, die sie liebevoll versorgte. "Die Tiere", so V., "haben mir wieder neuen Lebensmut gegeben." Müsste sie sich aus Kostengründen von Katz und Hund trennen, sei nervenärztlich "eine Dekompensation und Verschlechterung ihres Gesundheitszustands zu befürchten." Also: ran an die Kasse.

Das Problem: Krankenkassen müssen nicht alles bezahlen, was ihren Versicherten irgendwie guttut. Von Rechts wegen kommen sie unter anderem für Früherkennung, Behandlung, Heil- und Hilfsmittel auf - aber auch für laufende Kosten einer Tierhaltung? Dafür gibt es im Gesetz keine Grundlage. Und es ist auch nicht abzusehen, dass so eine Grundlage durch die Rechtsprechung geschaffen wird.

Das Urteil: "Mit Ausnahme des Blindenhundes ist die Haltung von Tieren nicht vom Leistungskatalog der gesetzlichen Krankenversicherung umfasst, so dass Kosten für die Unterhaltung der privaten Lebensführung zuzurechnen sind." Vor allem sind die Tiere der Klägerin "nicht als Hilfs- oder Heilmittel ... zu qualifizieren" (SG Dortmund, Urteil vom 16. April 2019, S 8 KR 1740/18, Pressemitteilung).

Die Konsequenz: V. trägt die Kosten für ihre Haustiere weiterhin selbst. Eine gerechte Entscheidung? Nun, auch hier hängt die richtige Antwort vom persönlichen Betroffensein ab. Will die Gemeinschaft der Versicherten mit ihren Beiträgen wirklich Tiernahrung finanzieren? Irgendwo müssen Grenzen gesetzt werden - auch wenn man V.'s Standpunkt menschlich nachvollziehen kann.