Investmentfonds: Leitsatzurteil III ZR 139/22 des Bundesgerichtshofs

Ausgabeaufschlag bei Investmentfonds
09.11.2023448 Mal gelesen
Erneute Grundsatzentscheidung im Interesse von Privatanlegern

Mit Leitsatzentscheidung III ZR 139/22 vom 21.9.2023 hat der Bundesgerichtshof weitere Grundlagen gelegt für Privatanleger in Investmentfonds, die gegen ihre unfaire Belastung mit sogenannten Ausgabeaufschlägen und weiteren Vertriebsentgeltanteilen in Kostenpauschalen aktiv werden wollen. Es liegt damit das nächste höchstrichterliche und deshalb bedeutende Urteil in einer Reihe von Prozessen vor, die auf Anlegerseite in den Vorinstanzen ausschließlich Rechtsanwalt Jens Graf, Düsseldorf, führte.

Die in diesen Verfahren beanstandete Praxis von Kapitalverwaltungsgesellschaften kostete Privatanleger bereits Milliarden für auf sie abgewälzte Kosten, mit denen Fondsverwaltungen den Vertrieb ihrer gegen Vergütung geleisteten Verwaltungsdienste finanzieren. Nach dem Kapitalanlagegesetzbuch sind alle Anleger eines Fonds fair zu behandeln und haben Kapitalverwaltungsgesellschaften bei der Wahrnehmung ihrer Aufgaben ausschließlich im Interesse der Anleger zu handeln, § 26 KAGB. Eine nicht sachgerechte Benachteiligung von Anlegern durch die Belastung mit Vertriebskosten geht häufig mit unwirksamen Anlagebedingungen einher. Privatanleger können deshalb die Rückzahlung der Verwaltungsgebühren und die Erstattung von Ausgabeaufschlägen bis hin zur Rückabwicklung der ganzen Investition verlangen.

Informieren Sie sich zum Thema gern auf der Webseite der Kanzlei Jens Graf Rechtsanwalt.

Düsseldorf, den 09.11.2023

 

Jens Graf, Rechtsanwalt
Alt - Niederkassel 14a, 40547 Düsseldorf

Telefon-Nr.: 0211 86322525 
Telefax-Nr.: 0211 86322555
E-Mail: Jens.Graf@t-online.de

 

www.vermögensrekonstruktion.de

 

Fakten zu Rechtsanwalt Jens Graf:

Rechtsanwalt Graf ist ausschließlich im Kapitalanlagenrecht tätig und vertritt die Anlegerseite. Seit 1988 begleitet er als Kanzleigründer das Kapitalanlagerecht durch Publikationen, das Erstreiten wegweisender Urteile und seriöse Öffentlichkeitsarbeit und hat zahlreiche Mandanten erfolgreich vertreten. Mit seiner über 30 jährigen Erfahrung widmet er sich mit Kompetenz, Engagement und Überzeugung unabhängig der Wiederherstellung verlorenen Vermögens von Anlegern und Privatinvestoren. Nach der Erhebung WiWo-Top-Kanzleien des angesehenen Magazins WirtschaftsWoche ist Rechtsanwalt Jens Graf einer der "besten deutschen Anlegeranwälte".