Handelsrecht

Handelsrecht

Das Handelsrecht stellt das Sonderprivatrecht des Kaufmanns dar. Da im Handelsverkehr andere Bräuche und Interessen, wie im gängigen Privatverkehr, herrschen, unterliegen die Rechtsbeziehungen von Kaufleute anderen Regelungen. Diese zielen auf eine schnelle und einfache Abwicklung im Geschäftsvorgang ab. Das Handelsrecht, geregelt im Handelsgesetzbuch (HGB), beschäftigt sich mit der Zuordnung von Gewerbebetreibenden unter den Kaufmannsbegriff, das Firmenrecht , das Vertretungsrecht, Fragen bezüglich Handelsgeschäften und trifft Regelungen für Spediteure, Frachtführer und nicht zuletzt Vorschriften bezüglich des Bilanzrechtes.

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