Zur Abmahntätigkeit des IDO e.V.:
Der IDO e.V. spricht seit geraumer Zeit in größerem Umfang wettbewerbsrechtliche Abmahnungen aus. Informationen zu der entsprechenden Abmahntätigkeit finden Sie hier:
Aktuelle Abmahnungen und Vertragsstrafenforderungen wegen fehlenden Grundpreis-Angaben:
In der letzten Zeit spricht der IDO e.V. insbesondere Abmahnungen wegen fehlender Grundpreis-Angaben aus:
https://www.internetrecht-rostock.de/abmahnung-ido-grundpreis-amazon.htm
Bei Verstößen gegen abgegebene Unterlassungs- und Verpflichtungserklärungen macht der IDO e.V. in letzter Zeit insbesondere Vertragsstrafen wegen fehlender Grundpreis-Angaben geltend. Da nach meiner Auffassung Zweifel an der Berechtigung des IDO e.V. zum Ausspruch von Abmahnungen bestehen und Anhaltspunkte für die Rechtsmissbräuchlichkeit des Vorgehens des Vereins bestehen, stellt sich aus meiner Sicht die Frage, ob eine gegenüber dem Verein abgegebene Unterlassungserklärung angefochten oder gekündigt werden kann. Diese bislang noch ungeklärte Frage (Stand: 01.09.2020) kläre ich derzeit in mehreren Verfahren vor verschiedenen Gerichten für Mandanten:
Sie haben auch eine Abmahnung des IDO e.V. erhalten oder sollen eine Vertragsstrafe an den IDO e.V. zahlen?
Wenn Sie auch eine Abmahnung oder ein Forderungsschreiben bzw. eine Klage des IDO e.V. erhalten haben:
- Rufen Sie mich einfach an.
- Oder schicken Sie mir eine E-Mail.
Ich berate Sie bundesweit auch kurzfristig telefonisch.
Im Rahmen meiner Beratung erhalten Sie von mir eine konkrete Einschätzung zur Rechtslage und konkrete Handlungsempfehlungen.
Zu mir und meiner Tätigkeit:
Ich berate als Fachanwalt für IT-Recht bei Internetrecht-Rostock.de tagtäglich Online-Händler wie Sie und verfüge daher über Erfahrung aus einer Vielzahl von Abmahnverfahren und Vertragsstrafenverfahren.
Profitieren auch Sie von meiner umfangreichen Beratungspraxis.
Andreas Kempcke
Rechtsanwalt
Fachanwalt für IT-Recht