Ablauf einer Due Diligence beim Unternehmenskauf

Gesellschaftsrecht
07.11.2017904 Mal gelesen
Die Due Diligence ist ein wesentlicher Bestandteil der rechtlichen Begleitung eines Unternehmenskaufs durch eine Wirtschaftskanzlei. Wir stellen den Ablauf vor.

Dem Erwerb eines Unternehmens oder einer Unternehmensbeteiligung geht regelmäßig eine sogenannte Due Diligence voraus. Gegenstand einer solchen Due Diligence ist eine Überprüfung der Zielgesellschaft, des sogenannten Targets, im Hinblick auf mögliche Risiken.       

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Insbesondere der potenzielle Erwerber hat ein Interesse an einer solchen Überprüfung des Targets vor der Firmenübernahme, da er wissen möchte, was er kauft. Aber auch der Firmenverkäufer kann ein Interesse an einer sogenannten Vendor's Due Diligence haben, um sich ein eigenes Bild von den Risiken zu machen und ungerechtfertigten Kaufpreisabschlägen vorzubeugen.

Vorüberlegungen einer Due Diligence

Die Parteien des Unternehmenskaufs werden sich vor Durchführung der Transaktion überlegen, welche Bereiche des Zielunternehmens im Rahmen der Due Diligence überprüft werden sollen. Klassischerweise gliedert sich eine Due Diligence in die Bereiche Steuern, Finanzen und Recht. Im Bereich "Recht" werden regelmäßig zumindest die gesellschaftsrechtlichen Grundlagen sowie die wesentlichen Verträge des Targets untersucht. Daneben kommen situativ weitere Bereiche hinzu, z.B. die Überprüfung der Arbeitsverträge und die kartellrechtliche Situation.

Beauftragung geeigneter Fachberater und Kanzleien

Im nächsten Schritt müssen geeignete Berater zur Durchführung der Due Diligence identifiziert und beauftragt werden, sofern die betreffende Partei des Beteiligungserwerbs nicht selbst über die erforderlichen Ressourcen verfügt.

Als Berater kommen insbesondere Rechtsanwälte, Steuerberater und Wirtschaftsprüfer bzw. deren Kanzleien in Betracht. Je nach Prüfungsgegenstand können auch technische Sachverständige hinzugezogen werden.

Zusammenstellung der Unterlagen, Vorbereitung des Datenraums

Zur Durchführung der Due Diligence ist es erforderlich die zu prüfenden Unterlagen zusammen zu stellen und der anderen Vertragspartei in geeigneter Form zur Verfügung zu stellen. Dies geschieht entweder durch die Bereitstellung eines physischen Datenraums oder durch die Einrichtung eines elektronischen Datenraums, in den die entsprechenden Dokumente hochgeladen werden. Für die Einrichtung und den Betrieb elektronischer Datenräume werden in der Praxis regelmäßig spezielle Servicedienstleister hinzugezogen.

Prüfung der Unterlagen

Sobald der Datenraum bestückt ist, kann mit der eigentlichen Due Diligence begonnen werden. Die beauftragten Kanzleien und sonstigen Berater erhalten Einsicht in die jeweils zu prüfenden Unterlagen und bewerten diese aus Sicht ihrer Auftraggeber.

Im Bereich der Legal Due Diligence werden die juristischen Risiken, gegliedert nach Themenkomplexen, untersucht. Die Tax Due Diligence befasst sich mit der steuerlichen Lage des Targets während die Financial Due Diligence die finanziellen Aspekte der Transaktion beleuchtet.

Q&A

Nicht selten ergeben sich aus den vorgenannten Prüfungen Nachfragen. Zur Beantwortung wird in der Praxis häufig ein Frage- und Antwortprozess initiiert. Der Käufer kann aus seiner Sicht relevante Fragen betreffend das Target stellen, die von diesem beantwortet werden. Dieser Prozess wird durch die Erstellung entsprechender Fragen- und Antwortenlisten dokumentiert. Diese Listen werden zu Beweiszwecken Teil des Datenraums.

Due Diligence-Bericht

Die Hauptaufgabe der Rechtsanwälte, Steuerberater und sonstigen Berater ist es, die Ergebnisse ihrer Prüfungsleistungen in für den Auftraggeber verständlicher Form aufzubereiten. Grundsätzlich wird jeder Berater seinen eigenen Due Diligence-Report verfassen. Multidisziplinäre Sozietäten sowie kooperierende Dienstleister sind auch in der Lage, fachübergreifende Reports zu erstellen.

Der Umfang und die Darstellung eines solchen Due Diligence-Reports variieren in der Praxis von Kurzreporten, in denen nur die wesentlichen Ergebnisse dargestellt werden, bis hin zu einem umfassenden Report mit ausführlichen Darstellungen zu den einzelnen Prüfungsbereichen. Insbesondere bei ausführlichen Reports hat es sich eingebürgert, die wesentlichen Ergebnisse der Due Diligence in einer Executive Summary voranzustellen.