BGH rechnet Volljährigenunterhalt jetzt anders im Hinblick auf die Kindergeldanrechnung
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Jüngst hat der BGH entschieden, dass das Kindergeld nunmehr anders angerechnet wird bei der Berechnung des Volljährigenunterhaltes. Das Einkommen beider Eltern wird in Verhältnis gesetzt und so eine prozentuele Leistungsquote der jeweiligen Eltern ermittelt. Entsprechend dieses Prozentsatzes wird der Bedarf des volljärigen Kindes (=640,-- €) von den Eltern gezahlt. Früher wurde sodann das Kindergeld anteilig abgezogen.