Finnisches Recht

Finnisches Recht

Das finnische Recht ist stark vom Recht Schwedens geprägt, daneben fließen aber immer mehr europarechtliche Einflüssen und die Idee der Rechtsvereinheitlichung der nordischen Staaten geprägt in die Rechtsordnung ein.  Das ordentliche Gerichtssystem ist in drei Zügen aufgebaut. Als Einstiegsinstanz dienen die Amtsgerichte, Berufungen können zu den sechs Hofgerichten erhoben werden. Oberste Instanz für Revisionen ist das Oberste Gericht. Neben der ordentlichen Gerichtsbarkeit besteht eine gesonderte, zweizügige Verwaltungsgerichtsbarkeit.

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