EDV-Recht

EDV-Recht

Das EDV-Recht ist wohl eher als Internetrecht oder IT-Recht bekannt. Das IT-Recht ist ein Rechtsgebiet, das sich mit der rechtlichen Betrachtung von Sachverhalten aus der Informationstechnologie (IT) beschäftigt. In der Praxis kann es leicht zu thematischen Überschneidungen mit den Gebieten: gewerblicher Rechtsschutz, Urheber- und Medienrecht und Arbeitsrecht kommen. Auch geläufig sind Überschneidungen mit dem Verwaltungsrecht und dem Bank- und Kapitalmarktrecht. Diese Zersplitterung führt zu einem erhöhten juristischen Beratungsbedarf.

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