Disziplinarrecht

Disziplinarrecht

Disziplinarrecht dient im Bereich der öffentlichen Verwaltung dazu, die Funktionsfähigkeit und die Integrität des Beamtenrechts aufrechtzuerhalten. Beamte, Richter und Soldaten, aber auch Personen, die nur zeitweilig einer Körperschaft des öffentlichen Rechts angehören, können nicht einfach aus dem Dienst entfernt oder vom Studium ausgeschlossen werden, wenn sie ihren Verpflichtungen nicht nachkommen. Dies kann vielmehr nur auf Grund eines besonderen Verfahrens, des Disziplinarverfahrens, geschehen, in dem auch mildere Strafen, wie eine Gehaltskürzung, verhängt werden können.

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