CreditPlus Bank löscht Eintrag im SCHUFA-FraudPool

AdvoAdvice Rechtsanwälte mbB
20.11.2019345 Mal gelesen
AdvoAdvice konnte einem Betroffenen zur Löschung eines Eintrags im Schufa Fraud Pool verhelfen, den die Credit Plus Bank AG vorgenommen hatte.

Ende Oktober 2019 meldete sich ein 28-jähriger Mann aus Hamburg und beklagte sich über einen negativen SCHUFA-Eintrag. Bei genauerer Betrachtung handelte es sich nicht um einen klassischen Negativeintrag, sondern um einen Eintrag im SCHUFA-FraudPool, welcher dem Betroffenen massive Probleme bereitete.

Was ist der SCHUFA-FraudPool?

Der Schufa-FraudPool ist nach eigenen Angaben der Schufa neben dem Schufa-Datenbestand, der Bonitätsinformationen enthält, eine zentrale Datenbank auf Gegenseitigkeit zum Austausch von Seriositätsinformationen. Hierzu gehören nach Angaben der Schufa in deren Informationsschreiben, Hinweise zu zweifelhaften und ungewöhnlichen Sachverhalten, die ausgetauscht werden können, um betrügerische Handlungen abzuwehren. Diese Informationen werden zur Verfügung gestellt, wenn Anhaltspunkte dafür vorliegen, dass der Empfänger diese zur Beurteilung eines Sachverhalts benötigt.

Hintergrund des Eintrages

Der Betroffene beantragte bei der CreditPlus Bank AG einen Kredit im vierstelligen Euro-Bereich. Dazu legte er die üblicherweise benötigten Unterlagen bei der Beantragung eines Kredites vor. Er selbst ist Geschäftsführer einer GmbH. Eine Verdienstbescheinigung legt er ebenfalls vor. Mit Datum vom 05.09.2019 meldete die CreditPlus Bank AG sodann nicht näher konkretisierte Auffälligkeiten aufgrund der Verdienstbescheinigung. Die SCHUFA erläuterte dem Betroffenen, dass von einer rechtmäßigen Speicherung ausgegangen werde, weil Ende August 2019 ein entsprechender Kreditantrag abgelehnt wurde.

Kurzfristige Hilfe durch AdvoAdvice

Nach dem Erstkontakt zwischen dem Betroffenen und Rechtsanwalt Dr. Sven Tintemann, verfasste dieser am 30.10.2019 ein Schreiben an die CreditPlus Bank AG sowie an die SCHUFA Holding AG und monierte den Eintrag. Dabei wurde unter anderem die Frage nach einer hinreichenden Rechtsgrundlage für die Verarbeitung erörtert sowie auf die Tatsache hingewiesen, dass die Auffälligkeiten dem Betroffenen nicht mitgeteilt und erläutert wurden. 

Am 06.11.2019 zeigte die CreditPlus Bank AG dann an, die Löschung des Eintrags vorerst bei der SCHUFA Holding AG veranlasst zu haben. Gleichzeitig behielt man sich eine Prüfung des Vorgangs vor. Die SCHUFA Holding AG bestätigte die Löschung wenige Tage später.

Fazit

Die Thematik des SCHUFA-FraudPools wird in der Öffentlichkeit bislang erstaunlicherweise quasi nicht diskutiert. Gleichzeitig können solche Einträge große Schwierigkeiten bereiten. Der SCHUFA-Experte Dr. Tintemann rät bei FraudPool-Einträgen dazu, umgehend zu handeln, um eine Löschung zu erreichen. Die Schwierigkeiten, die ein solcher Eintrag mit sich bringen kann, sind oftmals nicht abzusehen.