Die Bewertung psychischer Erkrankungen bei der Feststellung des Grades der Behinderung (GdB)
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Der Grad der Behinderung (GdB) bei psychischen Erkrankungen ist schwer nachvollziehbar und deshalb häufig Gegenstand rechtlicher Auseinandersetzungen. Im Streitfall ist auf die Auswirkungen der Gesundheitsstörungen auf die Fähigkeit zur beruflichen, sozialen und familiären Teilhabe abzustellen.
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