Autofahrer und Mindestabstand: Die richtige Messung macht´s
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Seit Mai 06 werden Abstandsverstöße schärfer geahndet. Die Bußgeldregelsätze wurden erhöht, die Eingangsschwelle für Regelfahrverbote wurde um eine Stufe herabgesetzt und bei der Dauer eines Fahrverbotes wird nun in Abhängikeit vom Ausmaß der Abstandsverkürzung differenziert. Bei Geschwindigkeiten über 100 km/h führen nun bereits weniger als 15 Meter Abstand auf den Vordermann regelmäßig zum Fahrverbot. Lag der Abstand unter 10 Meter gilt bereits ein zweimonatiges Regelfahrverbot.
Rechtsanwalt
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